Allgemein

PhD

PhD Application Procedure at the Protestant Theological Faculty, Johannes Gutenberg-University, Mainz

  1. Cover letter including a short statement of motivation.
  2. Research proposal (10-12 pages) including provisional overview of chapters, provisional bibliography and time schedule. Please highlight the interdisciplinary character of the study project.
  3. Detailed curriculum vitae.
  4. Bachelor and Master Diplomas including transcripts of records.
  5. Proof of German and/or English (TOEFL or IELTS) language proficiency, if you are not a German or English native speaker.
  6. Two letters of recommendation by professional colleagues (official letterhead of their institution, with stamp and signature) being sent by the referees from an institutional e-mail account.
  7. Statement of Church affiliation (including proof of WCC membership, affiliation with international ecumenical bodies or membership of National Council of Churches of the particular church body).
  8. Finance: Since we do not offer scholarships we need to know how and by whom the candidate is supported during the PhD trajectory.
  9. A written declaration of a qualified member of the Faculty of Protestant Theology of the Johannes Gutenberg University Mainz (usually one of the full Professors) stating his or her preparedness to supervise the particular PhD research.

The application procedure will only be opened after the above mentioned documentation has been completely submitted to the Dean’s office of the Protestant Theological Faculty.

Prof. Dr. Volker Küster

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Studiengänge

Als Campus-Universität ist die Johannes Gutenberg-Universität Mainz ein Ort der kurzen Wege und enger wissenschaftlicher Kooperation. Dies schlägt sich zum Beispiel in der guten Zusammenarbeit mit der katholischen Schwesterfakultät nieder. Die evangelisch-theologische Fakultät bietet mit einer eigenen und gut sortierten Fachbereichsbibliothek, einem regen Diskurs mit Nachbarwissenschaften sowie einem breiten Lehrangebot hervorragende Studienbedingungen. Die besonders wichtigen Phasen des Studiums - der Studienbeginn und die Examensphase - werden in Mainz durch speziell zugeschnittene Lehrveranstaltungen bedürfnisorientiert begleitet:

Ein Studium an der Evangelisch-Theologischen Fakultät qualifiziert traditionell für das Pfarramt in einer evangelischen Landeskirche (Magister Theologiae) oder für das Lehramt der Sekundarstufe II (B.Ed./M.Ed.). Daneben finden sich Absolventinnen und Absolventen aber auch für die Wissenschaft und weitere Bildungsbereiche, für das Öffentlichkeits- oder Verlagswesen, den Journalismus und vieles mehr akademisch qualifiziert. Neben den in der folgenden Übersicht dargestellten grundständigen Studiengängen zeichnet sich die Mainzer Fakultät durch eine universitäre Forschungsumgebung aus, die international anerkannte wissenschaftliche Qualifikationsarbeiten ermöglicht, welche im Rahmen einer Promotion zum Dr. theol. oder zum PhD sowie als Teil einer Habilitation entstehen (s. dazu die linke Navigationsspalte).

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Magister Nebenfach (alt)

Achtung: Dieser Studiengang wird ab dem Wintersemester 2009/2010 durch den Studiengang „Bachelor Beifach“ ersetzt.

Vermerk: Magister Nebenfach (Fachbereichsrat-Beschluss v. 19.01.2005)

Sprachanforderungen:
In jedem Fall Latinum, Teilnahme an Griechisch I
Bei Prüfungsfach NT: Zusätzlich Graecum
Bei Prüfungsfach AT: Zusätzlich Hebraicum
Bei Prüfungsfach Judaistik: zusätzlich Hebraicum.

Prüfung:
In einem der 6 Fächer (Altes Testament und Biblische Archäologie, Neues Testament, Kirchengeschichte und Territorialkirchengeschichte, Systematische Theologie und Sozialethik, Praktische Theologie, Religions- und Missionswissenschaft und Judaistik), 45 Minuten mündlich, Prüfer und Beisitzer.

Studienverpflichtungen:
Keine, aber es wird erwartet, dass der Kandidat den Zusammenhang seines Prüfungsfaches und -gebietes mit dem Ganzen der Theologie herstellen kann. Dies ist auch Gegenstand der Prüfung.
Die Planung des Studiengangs und der Umfang der erforderlichen Studienleistungen sollen rechtzeitig mit einem Vertreter der entsprechenden Disziplin besprochen werden.


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Studienbüro

Das Studienbüro ist für alle organisatorischen Fragen zu Studiengängen an der Evangelisch-Theologischen Fakultät zuständig.

Es steht Studierenden und Lehrenden als Ansprechpartner für studiengangsspezifische Fragen zur Verfügung.

Sie erreichen das Studienbüro entweder persönlich, telefonisch oder per Mail unter den im Folgenden angegebenen Kontaktadressen. Bitte verschicken Sie keine parallelen Mails an mehrere Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen.

Hier finden Sie die aktuellsten Informationen aus dem Studienbüro (veränderte Öffnungszeiten, IT-Probleme, kurzfristige Änderungen etc.)

Ansprechpartner:
Jutta Nennstiel
  • Anerkennungen von Studienleistungen für Orts- und Fachwechsler
  • Leistungsübersichten/Transcript of Records für alle Studierende
  • Anmeldungen zu Prüfungen
  • Abgabe von Hausarbeiten
  • Anträge auf Fristverlängerung
  • Vorlage eines Attests im Krankheitsfall
  • Einsichtnahme in Prüfungsakten
  • Nachteilsausgleich

Nike Klostermann

  • Anmeldungen zu Lehrveranstaltungen
  • Lehrveranstaltungsmanagement
  • Raummanagement
  • Studienfachberatung (Ev. Theologie/Erasmus-Outgoings)
Fristgerechte Abgabe von Dokumenten (z.B. Anträge
auf Prüfungszulassung, Atteste, Hausarbeiten)

Wenn das Studienbüro und/oder das Dekanat nicht besetzt sind, können Sie Dokumente am Stichtag an
jedes Mitglied der Fakultät geben. Das Eingangsdatum wird auf Ihr Dokument geschrieben und per
Handzeichen bestätigt.

Anträge auf Zulassung zur Prüfung und Atteste gelten auch dann als fristgerecht eingereicht, wenn die
Unterlagen vollständig per Fax an das Studienbüro gesandt werden. Eine Übersendung als E-Mail-Anhang
ist leider nicht möglich.

Hausarbeiten gelten nur dann als fristgerecht eingereicht, wenn sie in Papierform vorgelegt oder per
Post übersandt werden. Eine elektronische Übermittlung einer Hausarbeit zur Fristwahrung ist
nicht möglich.

 

Kurzinformation: Anerkennung von Studienleitungen

Für das Studium der Evangelischen Theologie sind das Kennenlernen unterschiedlicher Theologischer Fakultäten bzw. Fachbereiche sowie Erfahrungen im Ausland unerlässlich. Theologie ist immer auch durch Lehrpersönlichkeiten und Kontexte über die Landesgrenze hinaus geprägt. Damit ein Wechsel möglichst einfach realisierbar ist, bemühen wir uns, Studienleistungen, die außerhalb von Mainz erworben wurden, weitreichend anzuerkennen, sofern sie mit unseren Prüfungsordnungen vereinbar sind. Damit dies möglichst reibungslos vollzogen werden kann, bitten wir folgende allgemeine Bestimmungen zu beachten:

 

1. Generelles

In Übereinstimmung mit der Lissabon-Konvention vom 16. Mai 1997 werden an der JGU Studien- und Prüfungsleistungen, die an einer Hochschule im In- oder Ausland erbracht wurden, anerkannt, sofern kein wesentlicher Unterschied zu der zu ersetzenden Leistung an der JGU besteht. Außerhalb der Hochschule erworbene Qualifikationen können u. U. angerechnet werden, wenn sie gleichwertig sind. Diesem Grundsatz ist auch die Evangelisch-Theologisch Fakultät verpflichtet, auch wenn für Leistungen in Studiengängen mit kirchlicher Prüfung besondere Bestimmungen gelten. Detaillierte Informationen zu den Anerkennungskriterien finden Sie in der Anerkennungssatzung.

Wir möchten Sie daher im Folgenden über den Anerkennungsprozess informieren und Ihnen die üblichen Abläufe näherbringen, damit Sie möglichst viele Ihrer erbrachten Leistungen für Ihr Studium der Theologie in Mainz schnell und unkompliziert anerkennen lassen können.

Für die Koordination und Durchführung der Anerkennung sind die Studienfachberater bzw. die Studienfachberaterinnen zuständig. Das Studienbüro nennt Ihnen den für Sie zuständigen Mitarbeiter bzw. die für Sie zuständige Mitarbeiterin (Link).

Wir empfehlen, sich bei Fragen zu Anerkennungen von Studien- und Prüfungsleistung rechtzeitig über das Studienbüro an den verantwortlichen Studienfachberater zu wenden

 

2. Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen beim Auslandsstudium

Sie sollten sich in jedem Fall vor einem Auslandsaufenthalt beraten lassen, welche Veranstaltungen an der Hochschule, die Sie für ein oder mehrere Semester besuchen wollen, in Ihrem Studium in Mainz anerkannt werden können. Wenn Ihr Aufenthalt über Erasmus gefördert wird, ist ein Learning-Agreement in Abstimmung mit der Erasmus-Koordination (gegenwärtig Prof. Breul) notwendig. Auch wenn kein Learning-Agreement notwendig sein sollte, wird eine Beratung hier empfohlen.

Wenn Sie am Anfang des Auslandaufenthalts feststellen sollten, dass das Learning-Agreement nicht eingehalten werden kann, weil z.B. Lehrveranstaltungen ausfallen, wenden Sie sich möglichst schnell an die Erasmus-Koordination in Mainz, um das Agreement zu aktualisieren.

Nach dem Auslandsaufenthalt müssen Sie einen Antrag auf Anerkennung ausfüllen. Dabei müssen Sie beachten, dass Sie Leistungen aus dem gleichen oder fachlich verwandten Studienfach, für das Sie ins Mainz eingeschrieben sind, mitteilen müssen. In anderen Fächern liegt die Entscheidung, ob Sie sich die Leistungen anerkennen lassen wollen, bei Ihnen. Den Antrag reichen Sie beim zuständigen Studienfachberater bzw. der zuständigen Studienfachberaterin oder im Studienbüro mit den erforderlichen Unterlagen ein.

Bei der Entscheidung über die Anerkennung werden die an der ausländischen Hochschule erzielten Noten ins Notensystem der JGU transferiert. Sie können allerdings beantragen, dass Ihre Leistungen ohne Übernahme der Noten anerkannt werden; die Beantragung ist nur einmal pro Studiengang möglich sowie auf einen Umfang von höchstens 15 Leistungspunkten bei Masterstudiengängen und einen Umfang von höchstens 30 Leistungspunkten bei Bachelorstudiengängen beschränkt. Sie muss grundsätzlich für sämtliche Studien- und Prüfungsleistungen, die im Rahmen der Auslandsphase erbracht wurden, erfolgen.

 

3. Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen bei Fach- oder Hochschulwechsel

Bei der Bewerbung an der JGU müssen Sie angeben, für welches Fachsemester Sie sich bewerben wollen. Eine Einstufung erfolgt über die von Ihnen bisher erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen. Diese können Sie bei Ihren jeweiligen Hochschulen und Universitäten als transcript records anfordern.

Dafür benötigen Sie zunächst eine Fachsemestereinstufung/Anrechnungsbescheid. In fachlich gleichen oder verwandten Fächern müssen Sie nach erfolgtem Wechsel die Anerkennung der Leistung über einen Antrag auf Anerkennung bei der JGU bekannt machen (Link).In anderen Fächern können Sie selber entscheiden, ob Sie eine Anerkennung beantragen.

Der Ablauf der Anerkennung hängt jeweils Fallgestaltung ab:

  1. Wenn Sie nach Bewerbungsschluss keine Studien- und Prüfungsleistungen mehr erwerben, stellen Sie den Antrag zur Fachsemestereinstufung und Anerkennung und legen die Fachsemestereinstufung, die durch den Studienfachberater bzw. die Studienfachberaterin erfolgt, Ihrer Bewerbung bei.
  2. Wenn Sie nach Bewerbungsschluss noch weitere Studien- und Prüfungsleistungen erwerben, sollten Sie beim Studienfachberater bzw. bei der Studienfachberaterin erfragen, in welches Fachsemester Sie voraussichtlich eingestuft werden. Dafür müssen Sie Nachweise über alle bisher erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen vorlegen sowie eine Aufstellung über die Leistungen, die Sie aktuell erbringen. Sobald die Nachweise über die restlichen Nachweise vorliegen, können Sie förmlich einen Antrag auf Anerkennung und Einstufung stellen. Den Bescheid über die Fachsemestereinstufung müssen Sie nach erfolgter Zulassung, spätestens jedoch zur Einschreibung im Studierendensekretariat vorlegen. Falls absehbar ist, dass Ihnen bis dahin (i.d.R. Mitte Oktober bzw. Mitte April) noch Nachweise über Studien- und Prüfungsleistungen fehlen, sprechen Sie bitte das Vorgehen mit dem Studienfachberater bzw. der Studienfachberaterin ab.

 

Lehrveranstaltungsmanagement und Prüfungsmanagement / Prüfungsamt

Die Prüfungsmanagerin berät Studierende und Lehrende in Prüfungsfragen. Sie verwaltet die Prüfungsanmeldungen und Prüfungsdaten in CampusNet/ Jogustine und meldet Studierende zu Prüfungen an. Sie nimmt Anträge an den Prüfungsausschuss auf Fristverlängerung und schriftliche Begründungen (Atteste etc.) im Falle von Prüfungsversäumnissen entgegen. Die Lehrveranstaltungsmanagerin organisiert die Lehrveranstaltungen im System CampusNet/ Jogustine, d.h. sie pflegt die Lehrveranstaltungsdaten ins System ein, kontrolliert das Anmeldeverfahren und verwaltet die Teilnehmerlisten.

Studiengangbeauftragter

Der Studiengangbeauftragte leitet das Prüfungsamt für den B.Ed. und M.Ed., ist Vorsitzender des Prüfungsausschusses der Fakultät und verantwortlich für die Qualitätssicherung und Weiterentwicklung der modularisierten Studiengänge.

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