Allgemein

Studiengänge

Als Campus-Universität ist die Johannes Gutenberg-Universität Mainz ein Ort der kurzen Wege und enger wissenschaftlicher Kooperation. Dies schlägt sich zum Beispiel in der guten Zusammenarbeit mit der katholischen Schwesterfakultät nieder. Die evangelisch-theologische Fakultät bietet mit einer eigenen und gut sortierten Fachbereichsbibliothek, einem regen Diskurs mit Nachbarwissenschaften sowie einem breiten Lehrangebot hervorragende Studienbedingungen. Die besonders wichtigen Phasen des Studiums - der Studienbeginn und die Examensphase - werden in Mainz durch speziell zugeschnittene Lehrveranstaltungen bedürfnisorientiert begleitet:

Ein Studium an der Evangelisch-Theologischen Fakultät qualifiziert traditionell für das Pfarramt in einer evangelischen Landeskirche (Magister Theologiae) oder für das Lehramt der Sekundarstufe II (B.Ed./M.Ed.). Daneben finden sich Absolventinnen und Absolventen aber auch für die Wissenschaft und weitere Bildungsbereiche, für das Öffentlichkeits- oder Verlagswesen, den Journalismus und vieles mehr akademisch qualifiziert. Neben den in der folgenden Übersicht dargestellten grundständigen Studiengängen zeichnet sich die Mainzer Fakultät durch eine universitäre Forschungsumgebung aus, die international anerkannte wissenschaftliche Qualifikationsarbeiten ermöglicht, welche im Rahmen einer Promotion zum Dr. theol. oder zum PhD sowie als Teil einer Habilitation entstehen (s. dazu die linke Navigationsspalte).

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Magister Nebenfach (alt)

Achtung: Dieser Studiengang wird ab dem Wintersemester 2009/2010 durch den Studiengang „Bachelor Beifach“ ersetzt.

Vermerk: Magister Nebenfach (Fachbereichsrat-Beschluss v. 19.01.2005)

Sprachanforderungen:
In jedem Fall Latinum, Teilnahme an Griechisch I
Bei Prüfungsfach NT: Zusätzlich Graecum
Bei Prüfungsfach AT: Zusätzlich Hebraicum
Bei Prüfungsfach Judaistik: zusätzlich Hebraicum.

Prüfung:
In einem der 6 Fächer (Altes Testament und Biblische Archäologie, Neues Testament, Kirchengeschichte und Territorialkirchengeschichte, Systematische Theologie und Sozialethik, Praktische Theologie, Religions- und Missionswissenschaft und Judaistik), 45 Minuten mündlich, Prüfer und Beisitzer.

Studienverpflichtungen:
Keine, aber es wird erwartet, dass der Kandidat den Zusammenhang seines Prüfungsfaches und -gebietes mit dem Ganzen der Theologie herstellen kann. Dies ist auch Gegenstand der Prüfung.
Die Planung des Studiengangs und der Umfang der erforderlichen Studienleistungen sollen rechtzeitig mit einem Vertreter der entsprechenden Disziplin besprochen werden.


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Studienbüro

Das Studienbüro ist für alle organisatorischen Fragen zu Studiengängen an der Evangelisch-Theologischen Fakultät zuständig.

Es steht Studierenden und Lehrenden als Ansprechpartner für studiengangsspezifische Fragen zur Verfügung.

Sie erreichen das Studienbüro entweder persönlich, telefonisch oder per Mail unter den im Folgenden angegebenen Kontaktadressen. Bitte verschicken Sie keine parallelen Mails an mehrere Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen.

Hier finden Sie die aktuellsten Informationen aus dem Studienbüro (veränderte Öffnungszeiten, IT-Probleme, kurzfristige Änderungen etc.)

Ansprechpartner:
Jutta Nennstiel
  • Anerkennungen von Studienleistungen für Orts- und Fachwechsler
  • Leistungsübersichten/Transcript of Records für alle Studierende
  • Anmeldungen zu Prüfungen
  • Abgabe von Hausarbeiten
  • Anträge auf Fristverlängerung
  • Vorlage eines Attests im Krankheitsfall
  • Einsichtnahme in Prüfungsakten
  • Nachteilsausgleich

Nike Klostermann

  • Anmeldungen zu Lehrveranstaltungen
  • Lehrveranstaltungsmanagement
  • Raummanagement
  • Studienfachberatung (Ev. Theologie/Erasmus-Outgoings)
Fristgerechte Abgabe von Dokumenten (z.B. Anträge
auf Prüfungszulassung, Atteste, Hausarbeiten)

Wenn das Studienbüro und/oder das Dekanat nicht besetzt sind, können Sie Dokumente am Stichtag an
jedes Mitglied der Fakultät geben. Das Eingangsdatum wird auf Ihr Dokument geschrieben und per
Handzeichen bestätigt.

Anträge auf Zulassung zur Prüfung und Atteste gelten auch dann als fristgerecht eingereicht, wenn die
Unterlagen vollständig per Fax an das Studienbüro gesandt werden. Eine Übersendung als E-Mail-Anhang
ist leider nicht möglich.

Hausarbeiten gelten nur dann als fristgerecht eingereicht, wenn sie in Papierform vorgelegt oder per
Post übersandt werden. Eine elektronische Übermittlung einer Hausarbeit zur Fristwahrung ist
nicht möglich.

 

Kurzinformation: Anerkennung von Studienleitungen

Für das Studium der Evangelischen Theologie sind das Kennenlernen unterschiedlicher Theologischer Fakultäten bzw. Fachbereiche sowie Erfahrungen im Ausland unerlässlich. Theologie ist immer auch durch Lehrpersönlichkeiten und Kontexte über die Landesgrenze hinaus geprägt. Damit ein Wechsel möglichst einfach realisierbar ist, bemühen wir uns, Studienleistungen, die außerhalb von Mainz erworben wurden, weitreichend anzuerkennen, sofern sie mit unseren Prüfungsordnungen vereinbar sind. Damit dies möglichst reibungslos vollzogen werden kann, bitten wir folgende allgemeine Bestimmungen zu beachten:

 

1. Generelles

In Übereinstimmung mit der Lissabon-Konvention vom 16. Mai 1997 werden an der JGU Studien- und Prüfungsleistungen, die an einer Hochschule im In- oder Ausland erbracht wurden, anerkannt, sofern kein wesentlicher Unterschied zu der zu ersetzenden Leistung an der JGU besteht. Außerhalb der Hochschule erworbene Qualifikationen können u. U. angerechnet werden, wenn sie gleichwertig sind. Diesem Grundsatz ist auch die Evangelisch-Theologisch Fakultät verpflichtet, auch wenn für Leistungen in Studiengängen mit kirchlicher Prüfung besondere Bestimmungen gelten. Detaillierte Informationen zu den Anerkennungskriterien finden Sie in der Anerkennungssatzung.

Wir möchten Sie daher im Folgenden über den Anerkennungsprozess informieren und Ihnen die üblichen Abläufe näherbringen, damit Sie möglichst viele Ihrer erbrachten Leistungen für Ihr Studium der Theologie in Mainz schnell und unkompliziert anerkennen lassen können.

Für die Koordination und Durchführung der Anerkennung sind die Studienfachberater bzw. die Studienfachberaterinnen zuständig. Das Studienbüro nennt Ihnen den für Sie zuständigen Mitarbeiter bzw. die für Sie zuständige Mitarbeiterin (Link).

Wir empfehlen, sich bei Fragen zu Anerkennungen von Studien- und Prüfungsleistung rechtzeitig über das Studienbüro an den verantwortlichen Studienfachberater zu wenden

 

2. Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen beim Auslandsstudium

Sie sollten sich in jedem Fall vor einem Auslandsaufenthalt beraten lassen, welche Veranstaltungen an der Hochschule, die Sie für ein oder mehrere Semester besuchen wollen, in Ihrem Studium in Mainz anerkannt werden können. Wenn Ihr Aufenthalt über Erasmus gefördert wird, ist ein Learning-Agreement in Abstimmung mit der Erasmus-Koordination (gegenwärtig Prof. Breul) notwendig. Auch wenn kein Learning-Agreement notwendig sein sollte, wird eine Beratung hier empfohlen.

Wenn Sie am Anfang des Auslandaufenthalts feststellen sollten, dass das Learning-Agreement nicht eingehalten werden kann, weil z.B. Lehrveranstaltungen ausfallen, wenden Sie sich möglichst schnell an die Erasmus-Koordination in Mainz, um das Agreement zu aktualisieren.

Nach dem Auslandsaufenthalt müssen Sie einen Antrag auf Anerkennung ausfüllen. Dabei müssen Sie beachten, dass Sie Leistungen aus dem gleichen oder fachlich verwandten Studienfach, für das Sie ins Mainz eingeschrieben sind, mitteilen müssen. In anderen Fächern liegt die Entscheidung, ob Sie sich die Leistungen anerkennen lassen wollen, bei Ihnen. Den Antrag reichen Sie beim zuständigen Studienfachberater bzw. der zuständigen Studienfachberaterin oder im Studienbüro mit den erforderlichen Unterlagen ein.

Bei der Entscheidung über die Anerkennung werden die an der ausländischen Hochschule erzielten Noten ins Notensystem der JGU transferiert. Sie können allerdings beantragen, dass Ihre Leistungen ohne Übernahme der Noten anerkannt werden; die Beantragung ist nur einmal pro Studiengang möglich sowie auf einen Umfang von höchstens 15 Leistungspunkten bei Masterstudiengängen und einen Umfang von höchstens 30 Leistungspunkten bei Bachelorstudiengängen beschränkt. Sie muss grundsätzlich für sämtliche Studien- und Prüfungsleistungen, die im Rahmen der Auslandsphase erbracht wurden, erfolgen.

 

3. Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen bei Fach- oder Hochschulwechsel

Bei der Bewerbung an der JGU müssen Sie angeben, für welches Fachsemester Sie sich bewerben wollen. Eine Einstufung erfolgt über die von Ihnen bisher erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen. Diese können Sie bei Ihren jeweiligen Hochschulen und Universitäten als transcript records anfordern.

Dafür benötigen Sie zunächst eine Fachsemestereinstufung/Anrechnungsbescheid. In fachlich gleichen oder verwandten Fächern müssen Sie nach erfolgtem Wechsel die Anerkennung der Leistung über einen Antrag auf Anerkennung bei der JGU bekannt machen (Link).In anderen Fächern können Sie selber entscheiden, ob Sie eine Anerkennung beantragen.

Der Ablauf der Anerkennung hängt jeweils Fallgestaltung ab:

  1. Wenn Sie nach Bewerbungsschluss keine Studien- und Prüfungsleistungen mehr erwerben, stellen Sie den Antrag zur Fachsemestereinstufung und Anerkennung und legen die Fachsemestereinstufung, die durch den Studienfachberater bzw. die Studienfachberaterin erfolgt, Ihrer Bewerbung bei.
  2. Wenn Sie nach Bewerbungsschluss noch weitere Studien- und Prüfungsleistungen erwerben, sollten Sie beim Studienfachberater bzw. bei der Studienfachberaterin erfragen, in welches Fachsemester Sie voraussichtlich eingestuft werden. Dafür müssen Sie Nachweise über alle bisher erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen vorlegen sowie eine Aufstellung über die Leistungen, die Sie aktuell erbringen. Sobald die Nachweise über die restlichen Nachweise vorliegen, können Sie förmlich einen Antrag auf Anerkennung und Einstufung stellen. Den Bescheid über die Fachsemestereinstufung müssen Sie nach erfolgter Zulassung, spätestens jedoch zur Einschreibung im Studierendensekretariat vorlegen. Falls absehbar ist, dass Ihnen bis dahin (i.d.R. Mitte Oktober bzw. Mitte April) noch Nachweise über Studien- und Prüfungsleistungen fehlen, sprechen Sie bitte das Vorgehen mit dem Studienfachberater bzw. der Studienfachberaterin ab.

 

Lehrveranstaltungsmanagement und Prüfungsmanagement / Prüfungsamt

Die Prüfungsmanagerin berät Studierende und Lehrende in Prüfungsfragen. Sie verwaltet die Prüfungsanmeldungen und Prüfungsdaten in CampusNet/ Jogustine und meldet Studierende zu Prüfungen an. Sie nimmt Anträge an den Prüfungsausschuss auf Fristverlängerung und schriftliche Begründungen (Atteste etc.) im Falle von Prüfungsversäumnissen entgegen. Die Lehrveranstaltungsmanagerin organisiert die Lehrveranstaltungen im System CampusNet/ Jogustine, d.h. sie pflegt die Lehrveranstaltungsdaten ins System ein, kontrolliert das Anmeldeverfahren und verwaltet die Teilnehmerlisten.

Studiengangbeauftragter

Der Studiengangbeauftragte leitet das Prüfungsamt für den B.Ed. und M.Ed., ist Vorsitzender des Prüfungsausschusses der Fakultät und verantwortlich für die Qualitätssicherung und Weiterentwicklung der modularisierten Studiengänge.

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Nicht künstlerisches Beifach

Kurzfassung aus der Ordnung für das Studium des Faches Evangelische Religionslehre im Studiengang Lehramt an Gymnasien (18. Juni 2002)

In Kombination mit dem Fach Bildende Kunst oder Musik kann für das Fach Evangelische Religionslehre als dem nicht künstlerischen Beifach die Lehrbefähigung für die Sekundarstufe I erworben werden.
Sie kann nach der Ersten Staatsprüfung durch eine Erweiterungsprüfung auf ein volles Fach erweitert werden, wodurch in Verbindung mit der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien die Lehrbefähigung auch für die Sekundarstufe II erworben wird.

Studienaufbau: Das Studium des Faches Evangelische Religionslehre als nicht künstlerisches Beifach wird im Umfang des Grundstudiums begleitend zum künstlerischen Hauptfachstudium absolviert.
Im nicht künstlerischen Beifach erfolgt die Meldung im Zusammenhang mit der Meldung zu den weiteren Prüfungsteilen.

Studienumfang: Das Studium des Faches Evangelische Religionslehre als nicht künstlerisches Beifach umfasst 30 SWS zuzüglich ca. 2 SWS an Wahllehrveranstaltungen. Nach Möglichkeit sollen die Veranstaltungen begleitend zum Studium des künstlerischen Faches besucht werden.

Kurzfassung aus der Landesverordnung über die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien (07. November 2002)

Zulassungsvoraussetzungen:
Sprachkenntnisse in Latein (Latinum) und Griechisch
je ein qualifizierter Leistungsnachweis (Proseminarschein) aus den Fächern Neues Testament und Kirchengeschichte
je ein Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einer Übung in den Fächern Altes Testament, Religionswissenschaft und Religionspädagogik
Nachweise über die regelmäßige Teilnahme an zwei alttestamentlichen Übungen und einem systematisch-theologischen Proseminar
ein qualifizierter Leistungsnachweis in Fachdidaktik

Eine Zwischenprüfung ist nicht erforderlich!

Durchführung der Prüfung:
eine schriftliche Prüfung (dreistündige Klausur mit zwei Wahlthemen)
eine mündliche Prüfung (45 Minuten Dauer)

Hierbei handelt es sich um eine Kurzfassung, für vollständige Informationen vergleichen Sie bitte die betreffende Studien- bzw. Prüfungsordnung (siehe Link in der rechten Spalte).

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Newsletter

Mehrmals im Semester versendet die Fakultät einen digitalen Newsletter [newsletter-evangelische-theologie-jgu] mit wichtigen Informationen über das Fakultätsgeschehen an alle Interessierten (Studierende, Lehrende, Alumni und sonstige Freunde der Fakultät). Gerne können Sie diesen Newsletter abonnieren. Selbstverständlich können Sie den Newsletter auch jederzeit wieder abbestellen. In diesem Falle wird Ihre Adresse aus der Verteilerliste des Newsletters entfernt. Es erfolgt keine Weitergabe Ihrer E-Mail-Adresse an Dritte.

Zum Abonnieren des Newsletters senden Sie bitte eine E-Mail mit dem Betreff „subscribe newsletter-evangelische-theologie-jgu“ an sympa@lists.uni-mainz.de?Subject=subscribe%20newsletter-evangelische-theologie-jgu und beachten Sie die Hinweise, die Sie per E-Mail erhalten.

Zum Abbestellen des Newsletters senden Sie bitte eine E-Mail mit dem Betreff „unsubscribe newsletter-evangelische-theologie-jgu“ an sympa@lists.uni-mainz.de?Subject=unsubscribe%20newsletter-evangelische-theologie-jgu und beachten Sie die Hinweise, die Sie per E-Mail erhalten.

Verwenden Sie zum Abbestellen unbedingt dieselbe Absenderadresse, mit der Sie auch im Newsletter-Verteiler eingetragen sind!

Archiv: https://lists.uni-mainz.de/sympa/arc/newsletter-evangelische-theologie-jgu/

Ihre Ansprechpartnerin:

Weiß, Dr. Katja

Dekanat Evangelische Theologie
Mitarbeiter/in

Telefon: +49 6131 39 26163

E-Mail: weissk@uni-mainz.de

Sprechzeiten

Di, Mi
09:00 - 12:00
15.04.2024 - 20.07.2024
Portrait Weiß, Dr. Katja
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Erweiterungsprüfung

Kurzfassung aus der Landesverordnung über die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien (07. November 2002)

Das Ablegen der Erweiterungsprüfung nach der LVO 2007 ist noch bis 30.09.2015 möglich (mündliche Prüfung spätestens im Zeitraum Mai bis Juli 2015, Klausuren spätestens im Zeitraum August/September 2015). Für Kandidatinnen und Kandidaten, die ihre Erweiterungsprüfung nicht mehr vor dem 30.09.2015 abschließen können, besteht die Möglichkeit, über einen modularisierten Zertifikatsstudiengang ein drittes Fach zu studieren. Das Zertifikat wird anschließend von der Geschäftsstelle des Landesprüfungsamtes als Erweiterungsprüfung für das Lehramt an Gymnasien anerkannt.

Wer die Lehrbefähigung für das Lehramt an Gymnasien erworben oder die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien absolviert hat, kann eine Erweiterungsprüfung im Fach Evangelische Religionslehre ablegen. In Verbindung mit der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien wird die Lehrbefähigung für das Fach der Erweiterungsprüfung erworben.

Das Studium des Faches Evangelische Religionslehre zur Vorbereitung auf die Erweiterungsprüfung beruht weitgehend auf Selbststudium.

Zulassungsvoraussetzungen:

- Sprachkenntnisse in Latein (Latinum) und Griechisch
- erfolgreiche Teilnahme an insgesamt mindestens zwei Pflicht- und Wahlpflichtlehrveranstaltungen (eine der beiden Veranstaltungen sollte ein Hauptseminar sein)
- Die Teilnahme an je einem Seminar in den Fächern Neues Testament und Systematische Theologie wird besonders empfohlen.

Eine Zwischenprüfung ist nicht erforderlich!

Aufbau, Umfang und Art der Prüfung:
- eine schriftliche Prüfung (fünfstündige Klausur mit zwei Wahlthemen)
- vier mündliche Prüfungen in den Fächern Neues Testament, Systematische Theologie, Religionspädagogik/Fachdidaktik sowie einer weiteren Disziplin nach Wahl (Altes Testament, Kirchengeschichte oder Religionswissenschaft/Judaistik)

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Mainzer Evangelisch-Theologische Zeitschrift (MaTheoZ)

Die Mainzer Evangelisch-Theologische Zeitschrift (MaTheoZ) der Evangelisch-Theologischen Fakultät der Johannes Gutenberg-Universität Mainz erscheint seit dem Wintersemester 2016/17 regelmäßig jedes Semester zu Beginn der Vorlesungszeit.

Die MaTheoZ möchte die Möglichkeit bieten, Ergebnisse exzellenter studentischer Arbeiten der interessierten Öffentlichkeit zugänglich zu machen und beinhaltet i. d. R. jeweils zwei bis drei publizistisch aufbereitete wissenschaftliche Aufsätze von Studierenden. Darüber hinaus werden aktuelle Informationen und Einblicke in das Fakultätsleben z.B. zu Gastvorträgen, Forschungsprojekten, Tagungen, Fakultätsveranstaltungen, Fachschaftsangeboten, abgeschlossenen Promotionen und Habilitationen sowie Interviews und Rezensionen geboten.

Die Zeitschrift erscheint ausschließlich in digitaler Form. Sie wird als PDF an alle Studierenden, Alumni und Fakultätsbeschäftigte sowie an interessierte Personen aus dem akademischen und kirchlichen Bereich versendet und steht zudem auf der Fakultätshomepage zum Download bereit.

Zur Aufnahme in den Verteiler oder als potentielle Autorin oder Autor für Beiträge jeder Art wenden Sie sich gerne an die Redaktion.

Inhaltsverzeichnis

  1. Mitarbeiter*innen
  2. Ausgaben

Mitarbeiter*innen

  • Redaktionsleitung: Achim Müller
  • Redaktionsteam: Niklas Hahn, Sarah Höhr, Michelle Sanderbeck, Rebecca Sinz, Ulrike Wörner
  • Grafische Konzeption und Gestaltung: Leonie Licht, M.Ed.
  • Satz: Rebecca Sinz

Ausgaben

 

Jg. 8, H. 1 (2023)

SoSe 2023

Jg. 7, H. 2 (2022)

WiSe 2022/2023

Jg. 7, H. 1 (2022)

SoSe 2022

Jg. 6, H. 2 (2021)

WiSe 2021/2022

Jg. 6, H. 1 (2021)

SoSe 2021

Jg. 5, H. 2 (2020)

WiSe 2020/2021

Jg. 5, H. 1 (2020)

SoSe 2020

Jg. 4, H. 2 (2019)

WiSe 2019/2020

Jg. 4, H. 1 (2019)

SoSe 2019

Jg. 3, H. 2 (2018)

WiSe 2018/2019

Jg. 3, H. 1 (2018)

SoSe 2018

Jg. 2, H. 2 (2017)

WiSe 2017/2018

Jg. 2, H. 1 (2017)

SoSe 2017

Jg. 1, H. 1 (2016)

WiSe 2016/2017

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EDV und Homepage

Das Zentrum für Datenverarbeitung stellt für Angehörige der Universität (Studierende und Angestellte) umfassende EDV-Beratung und viele Dienste rund um PC und Internet bereit (z.B. Emailaccounts, EDV-Schulungen, Rechnerpools, Hochleistungsdrucker).

Herr Lukas Walther ist der EDV Beauftragte für die Katholisch-Theologische Fakultät und für die Bereichsbibliothek.

Frau Susanne Patock ist die EDV-Beauftragte der Evangelisch-Theologischen Fakultät und dort ebenfalls für die Homepage und den Facebookauftritt zuständig.

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Bibelkunde

Merkblatt zur Bibelkunde-Prüfung (Biblicum)

Maßgeblich ist der Abschnitt über die Prüfungsanforderungen in der mündlichen Prüfung im Fach Bibelkunde (Rechtsverordnung über die Erste Theologische Prüfung vom 14.4.1986, Prüfungsanforderungen Nr. VII. Bibelkunde, S. 5f.). Diesen Text kann man in jeder Ausgabe des "Rundbriefs" nachlesen. Die folgenden Hinweise möchten die Prüfungspraxis vorstellen und erläutern, so dass die Kandidatinnen und Kandidaten sich optimal auf die Prüfung vorbereiten können.

1. Es werden Kenntnisse zu Aufriss und Inhalt aller Bücher der Bibel im Überblick erwartet.
Darin sind sowohl die größeren wie die kleineren biblischen Schriften eingeschlossen. Bei der Vereinbarung von Schwerpunkten werden Detailkenntnisse werden zu je drei alt- und neutestamentlichen Büchern hinsichtlich ihres Aufbaus und Inhalts erwartet. Da es sich hierbei um größere Schriften unterschiedlichen Charakters handeln muss, kommen nicht alle biblischen Bücher gleichermaßen dafür in Frage. So dürfen im Alten Testament nicht gewählt werden: 1. und 2. Chronik. Esther, Sprüche, Hohes Lied, Klagelieder Jeremias. Von den sog. zwölf kleinen Propheten sind zulässig: Hosea, Amos, Micha, Sacharja; Haggai nur zusammen mit Sacharja. Bej Jesaja ist entweder Protojesaja (cap. 1-39) oder Deutero- und Tritojesaja zulässig (cap. 40-66). Esra und Nehemia dürfen nur zusammen als ein Schwerpunkt und Ruth darf nur gemeinsam mit dem Buch der Richter gewählt werden.

Im Neuen Testament dürfen die Bücher 1. und 2. Thessalonicher, 1. und 2. Timotheus, 1. und 2. Petrus, 1. bis 3. Johannes nur zusammen als je ein Schwerpunkt gewählt werden. Titus darf in Kombination mit 1. und 2. Timotheus, Judas in Kombination mit 1.und 2. Petrus, Philemon in Kombination mit Kolosser gewählt werden, auch diese Kombinationen bilden nur je einen Schwerpunkt. Die Möglichkeit der Bildung von Schwerpunkten bedeutet nicht, dass die Kandidatinnen/Kandidaten zu allen angegebenen Schwerpunktbüchern gleichermaßen befragt werden. Vielmehr wird es in der Regel so sein, dass 1-2 Schwerpunktbücher jeweils aus dem Alten und dem Neuen Testament im Detail erfragt werden. In der Regel bildet die Prüfung eines Schwerpunktes pro Testament den Prüfungseinstieg. Die Schwerpunkte brauchen dem Prüfungsamt nicht schriftlich eingereicht zu werden; es genügt, sie zu Beginn der Prüfung zu nennen.

2. Gleiches Gewicht wie die Schwerpunktbücher soll in der Prüfung die Evaluierung der Fähigkeit einnehmen, biblische Geschichten erzählend wiederzugeben und bestimmte Themen und Sachstränge durch die ganze Bibel zu verfolgen.

3. Von den Kandidatinnen und Kandidaten wird erwartet, dass sie zwei bis drei Psalmen (aber nicht Psalm 23!) und einige neutestamentliche Abschnitte (z.B.: Prolog des Johannesevangeliums, Philipperhymnus, Seligpreisungen) auswendig können.

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Homepage der Evangelisch-theologischen Fakultät an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz

Studium in Mainz

Als Campus-Universität ist die Johannes Gutenberg-Universität Mainz ein Ort der kurzen Wege und enger wissenschaftlicher Kooperation. Dies schlägt sich zum Beispiel in der guten Zusammenarbeit mit der katholischen Schwesterfakultät nieder. Die evangelisch-theologische Fakultät bietet mit einer eigenen und gut sortierten Fachbereichsbibliothek, einem regen Diskurs mit Nachbarwissenschaften sowie einem breiten Lehrangebot hervorragende Studienbedingungen. Die besonders wichtigen Phasen des Studiums - der Studienbeginn und die Examensphase - werden in Mainz durch speziell zugeschnittene Lehrveranstaltungen bedürfnisorientiert begleitet:

Studienanfängerinnen und Studienanfänger

  • fakultätsinterne Sprachkurse und Tutorien (Altgriechisch und Althebräisch [Hebraicum])
  • kompetente Studienberatung und -begleitung
  • Einführungsverstaltungen vor Beginn des 1. Semesters und begleitend in der Anfangsphase des Studiums
  • Tutorien für die Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten

Examenskandidatinnen und Examenskandidaten

  • regelmäßiges Angebot examensspezifischer Lehrveranstaltungen (Repetitorien in allen Hauptfächern der Theologie)
  • Sozietäten für interessierte Studierende bieten Einblick in die Forschungsschwerpunkte der Professorinnen und Professoren

Postanschrift

Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Evangelisch-Theologische Fakultät
55099 Mainz

Anschrift für Eil-, Einschreiben und Pakete

Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Evangelisch-Theologische Fakultät
Saarstraße 21
55122 Mainz

Besucheranschrift

Gebäude Taubertsberg III (9184)
Wallstraße 7/7a
55122 Mainz

Lageplan

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