Magister Theologiae

Die Evangelisch-Theologische Fakultät bietet einen Vollstudiengang Evangelische Theologie an: den Magister Theologiae (Mag. Theol.). Dieser führt entweder zur Kirchlichen Prüfung bei einer der evangelischen Landeskirchen, die in der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) zusammengeschlossen sind, oder zu einer Magister-Prüfung, die von der Fakultät selbst abgenommen wird.

Maßgeblich für die Kirchliche Prüfung ist daher die Prüfungsordnung derjenigen Landeskirche, bei der die Prüfung abgelegt werden soll.

Entsprechend gilt für die Magister-Prüfung an unserer Fakultät die Prüfungsordnung  Mag. Theol. der Fakultät. https://sl.uni-mainz.de/evangelische-theologie-religionslehre/

Wichtiger Hinweis!

Laut PO §20,6-7 muss, wenn eine Prüfungsleistung vorgezogen wird, diese vorher beim Prüfungsausschuss angemeldet werden. Dieser bestätigt die Anmeldung und spricht die Zulassung aus.

Sollte es versäumt worden sein, die vorgezogene Prüfungsleistung anzumelden, kann diese nicht als Prüfungsleistung anerkannt werden.

Bei den nachfolgenden Informationen handelt es sich um eine Kurzfassung aus der Prüfungsordnung (PO). Vollständige Informationen entnehmen Sie bitte der Prüfungsordnung (siehe Link in der rechten Spalte).

Zulassungsvoraussetzungen zur Zwischenprüfung (PO §18)

  • Hebraicum, Graecum, Latinum
  • verbindliche Studienberatung zu Beginn und am Ende des 1. Semesters
  • Erfolgreiches Absolvieren der Unterrichtsmodule laut PO, S. 26-30
  • Bibelkunde (Biblicum)

Aufbau, Umfang und Art der Zwischenprüfung (PO §20)

  • eine schriftliche Prüfung (dreistündige Klausur mit drei Wahlthemen) in einem der Fächer Altes Testament oder Neues Testament
  • zwei mündliche Prüfungen (ca. 20 Minuten) in den Prüfungsfächern, in denen keine Klausur geschrieben worden ist; eine der beiden mündlichen Prüfungen muss bereits im Anschluss an eine Lehrveranstaltung im Grundstudium durchgeführt werden