Promotion

Kurzfassung der Promotionsordnung (26. März 1999)

Zulassungsvoraussetzungen:
- ordnungsgemäßes Studium der evangelischen Theologie von mindestens acht Semestern an einer deutschen oder einer vom Promotionsausschuss als gleichwertig anerkannten ausländischen wissenschaftlichen Hochschule (davon zwei Semester an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz)
- unter bestimmten Voraussetzungen (vgl. Promotionsordnung § 4) auch besonders befähigte Fachhochschulabsolventen des Studiengangs Evangelische Religionspädagogik an einer staatlichen oder an einer staatlich anerkannten kirchlichen Fachhochschule

Dissertation:
Die Dissertation muss ein Thema aus der wissenschaftlichen Theologie behandeln, soweit sie durch Disziplinen im Fachbereich Evangelische Theologie vertreten ist.

Mündliche Prüfung:
Die mündliche Prüfung vollzieht sich in der Form eines wissenschaftlichen Kolloquiums in den Fächern Altes Testament, Neues Testament, Historische, Systematische und Praktische Theologie.
Die Prüfung kann auf das Hauptfach und zwei vom Bewerber genannte Fächer beschränkt werden, falls der Bewerber die erste theologische Prüfung einer Landeskirche oder eines Fachbereichs bzw. einer Fakultät mit der Note "gut" oder besser bestanden und die Dissertation mindestens das Prädikat "magna cum laude" erhalten hat (unter den drei Fächern muss einerseits ein exegetisches Fach und andererseits die Systematische oder Praktische Theologie vertreten sein).

Hierbei handelt es sich um eine Kurzfassung, für vollständige Informationen vergleichen Sie bitte die betreffende Studien- bzw. Prüfungsordnung (siehe Link in der rechten Spalte).

Hinweis zur Zahlung der Promotionsgebühr

Betrag: 142,00 €
Empfänger: Landeshochschulkasse Mainz
Konto: Deutsche Bundesbank Mainz
Kontonummer: 550 015 11
Bankleitzahl: 550 000 00
IBAN: DE25 5500 0000 0055 0015 11
BIC: MARKDEF1550
Verwendungszweck: Promotionsgebühr
6101-8230100-53102