Erweiterungsprüfung

Kurzfassung aus der Landesverordnung über die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien (07. November 2002)

Das Ablegen der Erweiterungsprüfung nach der LVO 2007 ist noch bis 30.09.2015 möglich (mündliche Prüfung spätestens im Zeitraum Mai bis Juli 2015, Klausuren spätestens im Zeitraum August/September 2015). Für Kandidatinnen und Kandidaten, die ihre Erweiterungsprüfung nicht mehr vor dem 30.09.2015 abschließen können, besteht die Möglichkeit, über einen modularisierten Zertifikatsstudiengang ein drittes Fach zu studieren. Das Zertifikat wird anschließend von der Geschäftsstelle des Landesprüfungsamtes als Erweiterungsprüfung für das Lehramt an Gymnasien anerkannt.

Wer die Lehrbefähigung für das Lehramt an Gymnasien erworben oder die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien absolviert hat, kann eine Erweiterungsprüfung im Fach Evangelische Religionslehre ablegen. In Verbindung mit der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien wird die Lehrbefähigung für das Fach der Erweiterungsprüfung erworben.

Das Studium des Faches Evangelische Religionslehre zur Vorbereitung auf die Erweiterungsprüfung beruht weitgehend auf Selbststudium.

Zulassungsvoraussetzungen:

- Sprachkenntnisse in Latein (Latinum) und Griechisch
- erfolgreiche Teilnahme an insgesamt mindestens zwei Pflicht- und Wahlpflichtlehrveranstaltungen (eine der beiden Veranstaltungen sollte ein Hauptseminar sein)
- Die Teilnahme an je einem Seminar in den Fächern Neues Testament und Systematische Theologie wird besonders empfohlen.

Eine Zwischenprüfung ist nicht erforderlich!

Aufbau, Umfang und Art der Prüfung:
- eine schriftliche Prüfung (fünfstündige Klausur mit zwei Wahlthemen)
- vier mündliche Prüfungen in den Fächern Neues Testament, Systematische Theologie, Religionspädagogik/Fachdidaktik sowie einer weiteren Disziplin nach Wahl (Altes Testament, Kirchengeschichte oder Religionswissenschaft/Judaistik)