Lehramtsstudiengang (alt)

(Studienbeginn vor dem Wintersemester 2008/09)

Kurzfassung aus der Zwischenprüfungsordnung für das Fach Evangelische Religionslehre im Studiengang Lehramt an Gymnasien (10. Februar 2003)

Zulassungsvoraussetzungen:
- Sprachkenntnisse in Latein (Latinum) und Griechisch
- je ein qualifizierter Leistungsnachweis aus einem neutestamentlichen und kirchengeschichtlichen Proseminar (= 2 Proseminarscheine)
- je ein Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einer Übung in den Fächern Altes Testament, Religionswissenschaft und Religionspädagogik (= 3 Übungsscheine)

Aufbau, Umfang und Art der Zwischenprüfung:
eine mündliche Prüfung aus zwei Teilprüfungen von je ca. 15 Minuten Dauer (Thematik von zwei mindestens zweistündigen Lehrveranstaltungen aus zwei Disziplinen des Pflicht- bzw. Wahlpflichtbereiches)

Kurzfassung aus der Landesverordnung über die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien (07. November 2002)

Zulassungsvoraussetzungen:
Grundstudium:
s.o.

Hauptstudium:
- je ein qualifizierter (Haupt-)Seminarschein über eine Lehrveranstaltung in den Fächern Neues Testament, Kirchengeschichte, Systematische Theologie (bereits im Grundstudium möglich) und Fachdidaktik
- je ein Nachweis über die Teilnahme an einem religionspädagogischen und einem dogmatischen Seminar

Durchführung der Prüfung:
- Wissenschaftliche Prüfungsarbeit (nur wenn Evangelische Religionslehre erstes Fach ist)
- eine schriftliche Prüfung (fünfstündige Klausur mit zwei Wahlthemen)
- vier mündliche Prüfungen in den Fächern Neues Testament, Systematische Theologie, Religionspädagogik/Fachdidaktik sowie einer weiteren Disziplin nach Wahl (Altes Testament, Kirchengeschichte oder Religionswissenschaft/Judaistik)

Hinweis:
Für die Meldung zu weiteren Teilen des ersten Staatsexamens sind darüber hinaus Nachweise über die regelmäßige Teilnahme an zwei alttestamentlichen Übungen und einem systematisch-theologischen Proseminar erforderlich.

Informationen für Lehramtsstudierende:

Nach geltender Prüfungsordnung ersetzt

  • das Fachpraktikum (Teilnahme) das obligatorische zweiwöchige Schulpraktikum
  • das Fachpraktikum (Leistungsnachweis) das obligatorische erziehungswissenschaftliche Seminar zur Schulpädagogik
  • das unterrichtspraktische Seminar (Leistungsnachweis) das obligatorische erziehungswissenschaftliche Seminar zur Schulpädagogik

Das religionspädagogische Propädeutikum und das fachdidaktische Seminar finden im WS statt. Das religionspädagogische Seminar und das unterrichtspraktische Seminar finden im SS statt. Das Fachpraktikum (in Verbindung mit dem Studienseminar) findet jedes Semester statt.
Hierbei handelt es sich um eine Kurzfassung, für vollständige Informationen vergleichen Sie bitte die betreffende Studien- bzw. Prüfungsordnung (siehe Link in der rechten Spalte).