Prüfungen

Prüfungstermine und Downloads

 

Aktuelles:

Abgabe von Hausarbeiten (Stand: SoSe 2023)

Hausarbeiten werden sowohl digital als pdf-Datei per E-Mail an den Prüfer / die Prüferin und in cc. an das Studienbüro / Prüfungsamt (nennstie@uni-mainz.de) fristgerecht geschickt als auch in gedruckter Form abgegeben oder per Post geschickt. Es gilt das Datum des Poststempels. Bitte beachten Sie, dass es bei einer Freimachung durch eine mobile Briefmarke keinen Poststempel gibt. Eine fristgerechte Abgabe ist dann nicht nachvollziehbar. Eine mobile Briefmarke ist daher nicht geeignet.

Fristgerechte Abgabe von Dokumenten (z.B. Anträge auf Prüfungszulassung, Atteste, Hausarbeiten)

Wenn das Studienbüro und/oder das Dekanat nicht besetzt sind, können Sie Dokumente am Stichtag an
jedes Mitglied der Fakultät geben. Das Eingangsdatum wird auf Ihr Dokument geschrieben und per
Handzeichen bestätigt.

Anträge auf Zulassung zur Prüfung und Atteste gelten auch dann als fristgerecht eingereicht, wenn die
Unterlagen vollständig per Fax an das Studienbüro gesandt werden (06131-39-20870). Eine Übersendung als E-Mail-Anhang ist leider nicht möglich.

 

Versäumnis einer Prüfung wegen Krankheit

Rücktritt von einer Prüfung bzw. Verlängerung der Abgabefrist einer Arbeit wegen Krankheit

  • Einholen des Attests/Arztbesuch: Das Attest ist bei Auftreten der Erkrankung einzuholen. Füllen Sie dazu bitte das Formular Attest/Formular für den Krankheitsnachweis (rechte Spalte unter Download Studienbüro) aus und legen es Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt vor. Das Attest kann auch formlos erstellt werden, sofern es alle Angaben dieses Formulars enthält.
  • Einreichen des Attests: Das Attest ist ohne schuldhaftes Verzögern beim zuständigen Prüfungsamt/Studienbüro vorzulegen oder per Post einzureichen, d.h. spätestens bis zum dritten Werktag nach dem Prüfungstermin bzw. bei Verlängerung der Abgabefrist am dritten Werktag nach Krankheitsbeginn. Der Samstag zählt nicht als Werktag. Beim Einreichen per Post zählt das Datum des Poststempels. Ein telemedizinisches Attest ist nicht ausreichend.

Antrag auf Fristverlängerung für Hausarbeiten

Rücktritt von einer Prüfung bzw. Verlängerung der Abgabefrist einer Arbeit aus sonstigen Gründen

Die geltend gemachten Gründe müssen dem Prüfungsausschuss unverzüglich schriftlich angezeigt und glaubhaft gemacht werden. Ein formloses Schreiben ist im Studienbüro vorzulegen bzw. an das Studienbüro zu senden, und zwar ohne schuldhaftes Verzögern bei Eintreten des Grundes.

Zuhörer*innen bei mündlichen Prüfungen

Bei mündlichen Prüfungen können Studierende der Evangelisch-Theologischen Fakultät auf Antrag
als Zuhörerinnen oder Zuhörer anwesend sein, sofern sich keine der Kandidatinnen oder keiner der
Kandidaten bei der Meldung zur Prüfung dagegen ausspricht. Die oder der Vorsitzende des
Prüfungsausschusses entscheidet über solche Anträge, die drei Wochen vor der mündlichen Prüfung
beim Studienbüro / Prüfungsamt eingereicht werden müssen, nach Maßgabe der vorhandenen Plätze.
Kandidatinnen oder Kandidaten der gleichen Prüfung im selben Prüfungszeitraum sind als Zuhörerinnen
oder Zuhörer ausgeschlossen. Wenn die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfung nicht
gewährleistet ist, kann auch noch während der Prüfung der Ausschluss der Studierenden erfolgen. Die
Öffentlichkeit der Prüfung erstreckt sich nicht auf die Beratung und Bekanntgabe des
Prüfungsergebnisses.

Fristen zur Antragstellung für Zuhörer*innen: 15. August bzw. 15. Februar eines jeden Jahres für

- mündliche Prüfungen im Rahmen der Magisterprüfung

- Bibelkundeprüfung

Frist zur Antragstellung für Zuhörer*innen bei der mündlichen Prüfung Hebraicum: jeweils der letzte Tag der allgemeinen Prüfungsanmeldephase.

Bachelor- und Masterstudiengang

Prüfungen B.Ed.

Die nächsten Klausurtermine für Bibelkunde/Biblisches Hebräisch sind:

Dienstag, 30.07.2024, 10:00 - 11:00 Uhr (Wiederholungstermin für eine versäumte Klausur ist Freitag, 18.10.2024);

Freitag, 18.10.2024, 09:00 - 10:00 Uhr (Wiederholungstermin für eine versäumte Klausur ist Dienstag, 18.02.2025).

Für einen der beiden Termine melden Sie sich in der Prüfungsanmeldephase vom 17.06. – 01.07.2024 an.

Die Klausuren in den Modulen 2–7 werden geschrieben am Freitag, 02.08.2024, 14:00 Uhr. Der Wiederholungstermin für versäumte oder nicht bestandene Klausuren ist am Freitag, 18.10.2024, 09:00 Uhr.

Klausuren werden auf mitzubringende Doppelbögen geschrieben.

 

Hinweis zur mündlichen Prüfung M.Ed.

Die mündlichen Prüfungen finden statt am Freitag, 19.07.2024, und am Freitag 25.10.2024.

Die mündlichen Prüfungen können bereits abgelegt werden, wenn Sie zwei Lehrveranstaltungen aus verschiedenen Fächern eines Moduls besucht haben.

Modul LM-9:
Eine mündliche Prüfung im zeitlichen Umfang von 30 Minuten zu zwei Lehrveranstaltungen des Moduls aus verschiedenen Fächern (ST = LM-9A/LM-9D; KG = LM-9B/LM-9C; PT = LM-9E).

Die im Modul LM-9 nicht gewählte Prüfungsform, muss im Modul LM-11 gewählt werden.

Modul LM-10:
Eine mündliche Prüfung im zeitlichen Umfang von 30 Minuten zu zwei Lehrveranstaltungen aus verschiedenen Fächern (AT = LM-10A/LM-10D, NT = LM-10B/LM-10E, PT = LM-10C).

Modul LM-11:
Eine mündliche Prüfung im zeitlichen Umfang von 30 Minuten zu zwei Lehrveranstaltungen des Moduls aus verschiedenen Fächern (FD = LM-11A/LM-11B; RW/Judaistik = LM-11C/LM-11D; PT = LM-11E; KG = LM-11F).

Die Prüfungsanmeldung ist nur dann vollständig, wenn Sie zusätzlich zur Anmeldung in Jogustine innerhalb der Prüfungsanmeldephase den Meldebogen im Studienbüro abgeben. Eine verspätete Abgabe des Meldebogens kann zum Ausschluss von der Prüfung führen.

 

Bachelor Beifach

Prüfungen Bachelor Beifach

Die nächsten Klausurtermine für  Bibelkunde/Biblisches Hebräisch sind:

Dienstag, 30.07.2024, 10:00 - 11:00 Uhr (Wiederholungstermin für eine versäumte Klausur ist Freitag, 18.10.2024);

Freitag, 18.10.2024, 09:00 - 10:00 Uhr (Wiederholungstermin für eine versäumte Klausur ist Dienstag, 18.02.2025).

Für einen der beiden Termine melden Sie sich in der Prüfungsanmeldephase vom 17.06. – 01.07.2024 an.

Die Klausuren in den Modulen 2–6 werden geschrieben am Freitag, 02.08.2024, 14:00 Uhr. Der Wiederholungstermin für versäumte oder nicht bestandene Klausuren ist am Freitag, 18.10.2024, 09:00 Uhr.

Präsenz-Klausuren werden auf mitzubringende Doppelbögen geschrieben.

 

Weitere Informationen

Magister Theologiae

Anmeldung zur Zwischenprüfung (Magistervorprüfung)

Anmeldung zur Zwischenprüfung Magister Theologiae

Der nächste Klausurtermin im Rahmen der Zwischenprüfung ist am Mittwoch, 31.07.2024, 09:00 – 12:00 Uhr. Die Anmeldung zu diesem Zwischenprüfungstermin muss bis Freitag, 05.07.2024, erfolgen.

Der darauf folgende Klausurtermin ist am Freitag, 18.10.2024.  Die Anmeldung zu diesem Zwischenprüfungstermin muss bis 30.09.2024 erfolgen.

Ihren Anmeldebogen legen Sie bitte fristgerecht im Studienbüro vor.

Anmeldung zur Magisterprüfung

Die Meldefrist für die Magisterprüfung im Wintersemester 2024/25 endet am Freitag, 05.07.2024.
Ihren Antrag auf Zulassung gemäß § 26 der Ordnung für die Prüfung im Magisterstudiengang Evangelische Theologie vom 13. Dezember 2012 in der gültigen Fassung legen Sie bitte fristgerecht im Studienbüro vor.

Magisterprüfung im Wintersemester 2024/25

Termine Klausuren:

Montag, 10.02.2025: Altes Testament / Neues Testament
Mittwoch, 12.02.2025: Kirchengeschichte / Systematische Theologie
Freitag, 14.02.2025: Praktische Theologie

Die mündlichen Prüfungen finden voraussichtlich in der Woche vom 24.03.2025 statt.

Magisterprüfung im Sommersemester 2025

Anmeldung bis 24.01.2025

Termine Klausuren:

Montag, 28.07.2025: Altes Testament / Neues Testament
Mittwoch, 30.07.2025: Kirchengeschichte / Systematische Theologie
Freitag, 01.08.2025: Praktische Theologie

Die mündlichen Prüfungen finden im September 2025 statt.

Downloads Magister Theologiae

Weitere Informationen

Kirchliche Prüfung im modularisierten Studiengang

Kirchliche Prüfung im modularisierten Studiengang

Meldefristen und Klausurtermine im Sommersemester 2024 für Prüfungsäquivalente Leistungen, die von der EKHN nach Prüfungsordnung als Prüfungsleistungen im Rahmen der Ersten Theologischen Prüfung anerkannt werden:
Die Meldefrist für die Klausuren im Sommersemester 2024 endet am Freitag, 28.06.2024.
Bitte legen Sie das im Studienbüro erhältliche ausgefüllte Meldeformular fristgerecht vor.
Klausurtermine sind voraussichtlich:

Montag, 29.07.2024 (AT/NT), Mittwoch, 31.07.2024 (KG/ST), Freitag, 02.08.2024 (PT).

Ihre Wissenschaftliche Hausarbeit melden Sie bitte 3 Wochen vor dem geplanten Beginn mit dem im Studienbüro erhältlichen Meldeformular an.
Ein Merkblatt zu den Prüfungsäquivalenten Leistungen ist im Studienbüro erhältlich.

Philosophicum

Die mündliche Prüfung ist im Studienbüro mit dem Formular anzumelden.

Download Philosophicum

Weitere Informationen

Bibelkunde

Termin mündliche Prüfung in Bibelkunde (Biblicum)

Die nächste Bibelkundeprüfung wird stattfinden am Mittwoch, 31.07.2024. Bitte melden Sie sich innerhalb der Prüfungsanmeldephase bis spätestens Montag, 01.07.2024, 13:00 Uhr, an und geben Sie zusätzlich das Anmeldeformular im Prüfungsamt ab. Eine Abmeldung von der Prüfung ist bis 22.07.2024  möglich.

Prüfungsordnung Bibelkunde siehe Prüfungsordnung Mag. Theol. § 14.

Hebraicum

Prüfungstermin Hebraicum

Die Klausur im Rahmen des Hebraicum wird geschrieben am Montag, 22.07.2024, 09:00 – 14:00 Uhr.
Die mündliche Prüfung findet statt am Mittwoch, 24.07.2024.
Die Anmeldefrist für diese Prüfung endet am Montag, 01.07.2024, 13:00 Uhr (Prüfungsanmeldephase). Spätestens an diesem Tag legen Sie Ihre Anmeldung (siehe unten angeführter Download) ggf. mit den erforderlichen Nachweisen (die nur Studierende anderer Fakultäten vorlegen müssen) beim Prüfungsamt vor (pruefungsamt-ev.theologie@uni-mainz.de). Eine Abmeldung von der Prüfung ist bis Montag, 15.07.2024, möglich.

Syriacum

Prüfungstermin Syriacum

Die mündliche Prüfung wird stattfinden am Mittwoch, 04.09.2024. Prüfer ist Prof. Dr. Michael Waltisberg (Universität Heidelberg).