Prüfungstermine und Downloads
Inhaltsverzeichnis
- Versäumnis einer Prüfung wegen Krankheit
- Antrag auf Fristverlängerung für Hausarbeiten
- Zuhörer*innen bei mündlichen Prüfungen
- Bachelor- und Masterstudiengang
- Bachelor Beifach
-
Magister Theologiae
- Anmeldung zur Zwischenprüfung (Magistervorprüfung)
- Anmeldung zur Magisterprüfung
- Magisterprüfung im Wintersemester 2024/25
- Magisterprüfung im Sommersemester 2025
- Downloads Magister Theologiae
- Kirchliche Prüfung im modularisierten Studiengang
- Downloads Kirchliche Prüfung im modularisierten Studiengang
- Philosophicum
- Bibelkunde
- Hebraicum
- Syriacum
- Pfarramtsstudiengang (alt)
Aktuelles:
Abgabe von Hausarbeiten (Stand: SoSe 2023)
Hausarbeiten werden sowohl digital als pdf-Datei per E-Mail an den Prüfer / die Prüferin und in cc. an das Studienbüro / Prüfungsamt (nennstie@uni-mainz.de) fristgerecht geschickt als auch in gedruckter Form abgegeben oder per Post geschickt. Es gilt das Datum des Poststempels. Bitte beachten Sie, dass es bei einer Freimachung durch eine mobile Briefmarke keinen Poststempel gibt. Eine fristgerechte Abgabe ist dann nicht nachvollziehbar. Eine mobile Briefmarke ist daher nicht geeignet.
Fristgerechte Abgabe von Dokumenten (z.B. Anträge auf Prüfungszulassung, Atteste, Hausarbeiten)
Wenn das Studienbüro und/oder das Dekanat nicht besetzt sind, können Sie Dokumente am Stichtag an
jedes Mitglied der Fakultät geben. Das Eingangsdatum wird auf Ihr Dokument geschrieben und per
Handzeichen bestätigt.
Anträge auf Zulassung zur Prüfung und Atteste gelten auch dann als fristgerecht eingereicht, wenn die
Unterlagen vollständig per Fax an das Studienbüro gesandt werden (06131-39-20870). Eine Übersendung als E-Mail-Anhang ist leider nicht möglich.
- Erklärung zur Hausarbeit B.Ed. und M.Ed.
- Erklärung zur Hausarbeit Mag. Theol und Ev. Theol. als Beifach im B.A.
- Deckblatt Hausarbeiten
Versäumnis einer Prüfung wegen Krankheit
Rücktritt von einer Prüfung bzw. Verlängerung der Abgabefrist einer Arbeit wegen Krankheit
- Einholen des Attests/Arztbesuch: Das Attest ist bei Auftreten der Erkrankung einzuholen. Füllen Sie dazu bitte das Formular Attest/Formular für den Krankheitsnachweis (rechte Spalte unter Download Studienbüro) aus und legen es Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt vor. Das Attest kann auch formlos erstellt werden, sofern es alle Angaben dieses Formulars enthält.
- Einreichen des Attests: Das Attest ist ohne schuldhaftes Verzögern beim zuständigen Prüfungsamt/Studienbüro vorzulegen oder per Post einzureichen, d.h. spätestens bis zum dritten Werktag nach dem Prüfungstermin bzw. bei Verlängerung der Abgabefrist am dritten Werktag nach Krankheitsbeginn. Der Samstag zählt nicht als Werktag. Beim Einreichen per Post zählt das Datum des Poststempels. Ein telemedizinisches Attest ist nicht ausreichend.
Antrag auf Fristverlängerung für Hausarbeiten
Rücktritt von einer Prüfung bzw. Verlängerung der Abgabefrist einer Arbeit aus sonstigen Gründen
Die geltend gemachten Gründe müssen dem Prüfungsausschuss unverzüglich schriftlich angezeigt und glaubhaft gemacht werden. Ein formloses Schreiben ist im Studienbüro vorzulegen bzw. an das Studienbüro zu senden, und zwar ohne schuldhaftes Verzögern bei Eintreten des Grundes.
Zuhörer*innen bei mündlichen Prüfungen
Bei mündlichen Prüfungen können Studierende der Evangelisch-Theologischen Fakultät auf Antrag
als Zuhörerinnen oder Zuhörer anwesend sein, sofern sich keine der Kandidatinnen oder keiner der
Kandidaten bei der Meldung zur Prüfung dagegen ausspricht. Die oder der Vorsitzende des
Prüfungsausschusses entscheidet über solche Anträge, die drei Wochen vor der mündlichen Prüfung
beim Studienbüro / Prüfungsamt eingereicht werden müssen, nach Maßgabe der vorhandenen Plätze.
Kandidatinnen oder Kandidaten der gleichen Prüfung im selben Prüfungszeitraum sind als Zuhörerinnen
oder Zuhörer ausgeschlossen. Wenn die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfung nicht
gewährleistet ist, kann auch noch während der Prüfung der Ausschluss der Studierenden erfolgen. Die
Öffentlichkeit der Prüfung erstreckt sich nicht auf die Beratung und Bekanntgabe des
Prüfungsergebnisses.
Fristen zur Antragstellung für Zuhörer*innen: 15. August bzw. 15. Februar eines jeden Jahres für
- mündliche Prüfungen im Rahmen der Magisterprüfung
- Bibelkundeprüfung
Frist zur Antragstellung für Zuhörer*innen bei der mündlichen Prüfung Hebraicum: jeweils der letzte Tag der allgemeinen Prüfungsanmeldephase.
Bachelor- und Masterstudiengang
Prüfungen B.Ed.
Die nächsten Klausurtermine für Bibelkunde/Biblisches Hebräisch sind:
Dienstag, 30.07.2024, 10:00 - 11:00 Uhr (Wiederholungstermin für eine versäumte Klausur ist Freitag, 18.10.2024);
Freitag, 18.10.2024, 09:00 - 10:00 Uhr (Wiederholungstermin für eine versäumte Klausur ist Dienstag, 18.02.2025).
Für einen der beiden Termine melden Sie sich in der Prüfungsanmeldephase vom 17.06. – 01.07.2024 an.
Die Klausuren in den Modulen 2–7 werden geschrieben am Freitag, 02.08.2024, 14:00 Uhr. Der Wiederholungstermin für versäumte oder nicht bestandene Klausuren ist am Freitag, 18.10.2024, 09:00 Uhr.
Klausuren werden auf mitzubringende Doppelbögen geschrieben.
Hinweis zur mündlichen Prüfung M.Ed.
Die mündlichen Prüfungen finden statt am Freitag, 19.07.2024, und am Freitag 25.10.2024.
Die mündlichen Prüfungen können bereits abgelegt werden, wenn Sie zwei Lehrveranstaltungen aus verschiedenen Fächern eines Moduls besucht haben.
Modul LM-9:
Eine mündliche Prüfung im zeitlichen Umfang von 30 Minuten zu zwei Lehrveranstaltungen des Moduls aus verschiedenen Fächern (ST = LM-9A/LM-9D; KG = LM-9B/LM-9C; PT = LM-9E).
Die im Modul LM-9 nicht gewählte Prüfungsform, muss im Modul LM-11 gewählt werden.
Modul LM-10:
Eine mündliche Prüfung im zeitlichen Umfang von 30 Minuten zu zwei Lehrveranstaltungen aus verschiedenen Fächern (AT = LM-10A/LM-10D, NT = LM-10B/LM-10E, PT = LM-10C).
Modul LM-11:
Eine mündliche Prüfung im zeitlichen Umfang von 30 Minuten zu zwei Lehrveranstaltungen des Moduls aus verschiedenen Fächern (FD = LM-11A/LM-11B; RW/Judaistik = LM-11C/LM-11D; PT = LM-11E; KG = LM-11F).
Die Prüfungsanmeldung ist nur dann vollständig, wenn Sie zusätzlich zur Anmeldung in Jogustine innerhalb der Prüfungsanmeldephase den Meldebogen im Studienbüro abgeben. Eine verspätete Abgabe des Meldebogens kann zum Ausschluss von der Prüfung führen.
Bachelor Beifach
Prüfungen Bachelor Beifach
Die nächsten Klausurtermine für Bibelkunde/Biblisches Hebräisch sind:
Dienstag, 30.07.2024, 10:00 - 11:00 Uhr (Wiederholungstermin für eine versäumte Klausur ist Freitag, 18.10.2024);
Freitag, 18.10.2024, 09:00 - 10:00 Uhr (Wiederholungstermin für eine versäumte Klausur ist Dienstag, 18.02.2025).
Für einen der beiden Termine melden Sie sich in der Prüfungsanmeldephase vom 17.06. – 01.07.2024 an.
Die Klausuren in den Modulen 2–6 werden geschrieben am Freitag, 02.08.2024, 14:00 Uhr. Der Wiederholungstermin für versäumte oder nicht bestandene Klausuren ist am Freitag, 18.10.2024, 09:00 Uhr.
Präsenz-Klausuren werden auf mitzubringende Doppelbögen geschrieben.
Magister Theologiae
Anmeldung zur Zwischenprüfung (Magistervorprüfung)
Anmeldung zur Zwischenprüfung Magister Theologiae
Der nächste Klausurtermin im Rahmen der Zwischenprüfung ist am Mittwoch, 31.07.2024, 09:00 – 12:00 Uhr. Die Anmeldung zu diesem Zwischenprüfungstermin muss bis Freitag, 05.07.2024, erfolgen.
Der darauf folgende Klausurtermin ist am Freitag, 18.10.2024. Die Anmeldung zu diesem Zwischenprüfungstermin muss bis 30.09.2024 erfolgen.
Ihren Anmeldebogen legen Sie bitte fristgerecht im Studienbüro vor.
Anmeldung zur Magisterprüfung
Die Meldefrist für die Magisterprüfung im Wintersemester 2024/25 endet am Freitag, 05.07.2024.
Ihren Antrag auf Zulassung gemäß § 26 der Ordnung für die Prüfung im Magisterstudiengang Evangelische Theologie vom 13. Dezember 2012 in der gültigen Fassung legen Sie bitte fristgerecht im Studienbüro vor.
Magisterprüfung im Wintersemester 2024/25
Termine Klausuren:
Montag, 10.02.2025: Altes Testament / Neues Testament
Mittwoch, 12.02.2025: Kirchengeschichte / Systematische Theologie
Freitag, 14.02.2025: Praktische Theologie
Die mündlichen Prüfungen finden voraussichtlich in der Woche vom 24.03.2025 statt.
Magisterprüfung im Sommersemester 2025
Anmeldung bis 24.01.2025
Termine Klausuren:
Montag, 28.07.2025: Altes Testament / Neues Testament
Mittwoch, 30.07.2025: Kirchengeschichte / Systematische Theologie
Freitag, 01.08.2025: Praktische Theologie
Die mündlichen Prüfungen finden im September 2025 statt.
Syriacum
Prüfungstermin Syriacum
Die mündliche Prüfung wird stattfinden am Mittwoch, 04.09.2024. Prüfer ist Prof. Dr. Michael Waltisberg (Universität Heidelberg).