Das Studienbüro ist für alle organisatorischen Fragen zu Studiengängen an der Evangelisch-Theologischen Fakultät zuständig.
Es steht Studierenden und Lehrenden als Ansprechpartner für studiengangsspezifische Fragen zur Verfügung.
Sie erreichen das Studienbüro entweder persönlich, telefonisch oder per Mail unter den im Folgenden angegebenen Kontaktadressen. Bitte verschicken Sie keine parallelen Mails an mehrere Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen.
Hier finden Sie die aktuellsten Informationen aus dem Studienbüro (veränderte Öffnungszeiten, IT-Probleme, kurzfristige Änderungen etc.)
Ansprechpartner:
Jutta Nennstiel
- Anerkennungen von Studienleistungen für Orts- und Fachwechsler
- Leistungsübersichten/Transcript of Records für alle Studierende
- Anmeldungen zu Prüfungen
- Abgabe von Hausarbeiten
- Anträge auf Fristverlängerung
- Vorlage eines Attests im Krankheitsfall
- Einsichtnahme in Prüfungsakten
- Nachteilsausgleich
Nike Klostermann
- Anmeldungen zu Lehrveranstaltungen
- Lehrveranstaltungsmanagement
- Raummanagement
- Studienfachberatung (Ev. Theologie/Erasmus-Outgoings)
Fristgerechte Abgabe von Dokumenten (z.B. Anträge
auf Prüfungszulassung, Atteste, Hausarbeiten)
Wenn das Studienbüro und/oder das Dekanat nicht besetzt sind, können Sie Dokumente am Stichtag an
jedes Mitglied der Fakultät geben. Das Eingangsdatum wird auf Ihr Dokument geschrieben und per
Handzeichen bestätigt.
Anträge auf Zulassung zur Prüfung und Atteste gelten auch dann als fristgerecht eingereicht, wenn die
Unterlagen vollständig per Fax an das Studienbüro gesandt werden. Eine Übersendung als E-Mail-Anhang
ist leider nicht möglich.
Hausarbeiten gelten nur dann als fristgerecht eingereicht, wenn sie in Papierform vorgelegt oder per
Post übersandt werden. Eine elektronische Übermittlung einer Hausarbeit zur Fristwahrung ist
nicht möglich.
Kurzinformation: Anerkennung von Studienleistungen
Für das Studium der Evangelischen Theologie sind das Kennenlernen unterschiedlicher Theologischer Fakultäten bzw. Fachbereiche sowie Erfahrungen im Ausland unerlässlich. Theologie ist immer auch durch Lehrpersönlichkeiten und Kontexte über die Landesgrenze hinaus geprägt. Damit ein Wechsel möglichst einfach realisierbar ist, bemühen wir uns, Studienleistungen, die außerhalb von Mainz erworben wurden, weitreichend anzuerkennen, sofern sie mit unseren Prüfungsordnungen vereinbar sind. Damit dies möglichst reibungslos vollzogen werden kann, bitten wir folgende allgemeine Bestimmungen zu beachten:
1. Generelles
In Übereinstimmung mit der Lissabon-Konvention vom 16. Mai 1997 werden an der JGU Studien- und Prüfungsleistungen, die an einer Hochschule im In- oder Ausland erbracht wurden, anerkannt, sofern kein wesentlicher Unterschied zu der zu ersetzenden Leistung an der JGU besteht. Außerhalb der Hochschule erworbene Qualifikationen können u. U. angerechnet werden, wenn sie gleichwertig sind. Diesem Grundsatz ist auch die Evangelisch-Theologisch Fakultät verpflichtet, auch wenn für Leistungen in Studiengängen mit kirchlicher Prüfung besondere Bestimmungen gelten. Detaillierte Informationen zu den Anerkennungskriterien finden Sie in der Anerkennungssatzung.
Wir möchten Sie daher im Folgenden über den Anerkennungsprozess informieren und Ihnen die üblichen Abläufe näherbringen, damit Sie möglichst viele Ihrer erbrachten Leistungen für Ihr Studium der Theologie in Mainz schnell und unkompliziert anerkennen lassen können.
Für die Koordination und Durchführung der Anerkennung sind die Studienfachberater bzw. die Studienfachberaterinnen zuständig. Das Studienbüro nennt Ihnen den für Sie zuständigen Mitarbeiter bzw. die für Sie zuständige Mitarbeiterin (Link).
Wir empfehlen, sich bei Fragen zu Anerkennungen von Studien- und Prüfungsleistung rechtzeitig über das Studienbüro an den verantwortlichen Studienfachberater zu wenden
2. Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen beim Auslandsstudium
Sie sollten sich in jedem Fall vor einem Auslandsaufenthalt beraten lassen, welche Veranstaltungen an der Hochschule, die Sie für ein oder mehrere Semester besuchen wollen, in Ihrem Studium in Mainz anerkannt werden können. Wenn Ihr Aufenthalt über Erasmus gefördert wird, ist ein Learning-Agreement in Abstimmung mit der Erasmus-Koordination (gegenwärtig Prof. Breul) notwendig. Auch wenn kein Learning-Agreement notwendig sein sollte, wird eine Beratung hier empfohlen.
Wenn Sie am Anfang des Auslandaufenthalts feststellen sollten, dass das Learning-Agreement nicht eingehalten werden kann, weil z.B. Lehrveranstaltungen ausfallen, wenden Sie sich möglichst schnell an die Erasmus-Koordination in Mainz, um das Agreement zu aktualisieren.
Nach dem Auslandsaufenthalt müssen Sie einen Antrag auf Anerkennung ausfüllen. Dabei müssen Sie beachten, dass Sie Leistungen aus dem gleichen oder fachlich verwandten Studienfach, für das Sie ins Mainz eingeschrieben sind, mitteilen müssen. In anderen Fächern liegt die Entscheidung, ob Sie sich die Leistungen anerkennen lassen wollen, bei Ihnen. Den Antrag reichen Sie beim zuständigen Studienfachberater bzw. der zuständigen Studienfachberaterin oder im Studienbüro mit den erforderlichen Unterlagen ein.
Bei der Entscheidung über die Anerkennung werden die an der ausländischen Hochschule erzielten Noten ins Notensystem der JGU transferiert. Sie können allerdings beantragen, dass Ihre Leistungen ohne Übernahme der Noten anerkannt werden; die Beantragung ist nur einmal pro Studiengang möglich sowie auf einen Umfang von höchstens 15 Leistungspunkten bei Masterstudiengängen und einen Umfang von höchstens 30 Leistungspunkten bei Bachelorstudiengängen beschränkt. Sie muss grundsätzlich für sämtliche Studien- und Prüfungsleistungen, die im Rahmen der Auslandsphase erbracht wurden, erfolgen.
3. Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen bei Fach- oder Hochschulwechsel
Bei der Bewerbung an der JGU müssen Sie angeben, für welches Fachsemester Sie sich bewerben wollen. Eine Einstufung erfolgt über die von Ihnen bisher erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen. Diese können Sie bei Ihren jeweiligen Hochschulen und Universitäten als transcript records anfordern.
Dafür benötigen Sie zunächst eine Fachsemestereinstufung/Anrechnungsbescheid. In fachlich gleichen oder verwandten Fächern müssen Sie nach erfolgtem Wechsel die Anerkennung der Leistung über einen Antrag auf Anerkennung bei der JGU bekannt machen (Link).In anderen Fächern können Sie selber entscheiden, ob Sie eine Anerkennung beantragen.
Der Ablauf der Anerkennung hängt jeweils Fallgestaltung ab:
- Wenn Sie nach Bewerbungsschluss keine Studien- und Prüfungsleistungen mehr erwerben, stellen Sie den Antrag zur Fachsemestereinstufung und Anerkennung und legen die Fachsemestereinstufung, die durch den Studienfachberater bzw. die Studienfachberaterin erfolgt, Ihrer Bewerbung bei.
- Wenn Sie nach Bewerbungsschluss noch weitere Studien- und Prüfungsleistungen erwerben, sollten Sie beim Studienfachberater bzw. bei der Studienfachberaterin erfragen, in welches Fachsemester Sie voraussichtlich eingestuft werden. Dafür müssen Sie Nachweise über alle bisher erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen vorlegen sowie eine Aufstellung über die Leistungen, die Sie aktuell erbringen. Sobald die Nachweise über die restlichen Nachweise vorliegen, können Sie förmlich einen Antrag auf Anerkennung und Einstufung stellen. Den Bescheid über die Fachsemestereinstufung müssen Sie nach erfolgter Zulassung, spätestens jedoch zur Einschreibung im Studierendensekretariat vorlegen. Falls absehbar ist, dass Ihnen bis dahin (i.d.R. Mitte Oktober bzw. Mitte April) noch Nachweise über Studien- und Prüfungsleistungen fehlen, sprechen Sie bitte das Vorgehen mit dem Studienfachberater bzw. der Studienfachberaterin ab.
Lehrveranstaltungsmanagement und Prüfungsmanagement / Prüfungsamt
Die Prüfungsmanagerin berät Studierende und Lehrende in Prüfungsfragen. Sie verwaltet die Prüfungsanmeldungen und Prüfungsdaten in CampusNet/ Jogustine und meldet Studierende zu Prüfungen an. Sie nimmt Anträge an den Prüfungsausschuss auf Fristverlängerung und schriftliche Begründungen (Atteste etc.) im Falle von Prüfungsversäumnissen entgegen. Die Lehrveranstaltungsmanagerin organisiert die Lehrveranstaltungen im System CampusNet/ Jogustine, d.h. sie pflegt die Lehrveranstaltungsdaten ins System ein, kontrolliert das Anmeldeverfahren und verwaltet die Teilnehmerlisten.
Studiengangbeauftragter
Der Studiengangbeauftragte leitet das Prüfungsamt für den B.Ed. und M.Ed., ist Vorsitzender des Prüfungsausschusses der Fakultät und verantwortlich für die Qualitätssicherung und Weiterentwicklung der modularisierten Studiengänge.