Allgemein

Griechisch und das "Mainzer Modell"

von Schenck zu Schweinsberg-Berlandi, Dr. Julia-Maria,

Abteilung Sprachen
Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in

Telefon: +49 6131 39 20220

E-Mail: schenckz@uni-mainz.de

Portrait von Schenck zu Schweinsberg-Berlandi, Dr. Julia-Maria,

„Unter allen Sprachen ragt das Griechische durch seine Gelehrsamkeit, seine Süße und Eleganz hervor. Der griechischen Sprache hat Gott das Neue Testament anvertraut; auch die frühen Kirchenväter haben sich ihrer bedient. Ohne die Hilfe der griechischen Sprache ist die Exegese des Neuen Testaments unmöglich, und es ist ein großes Unglück, wenn jemand sich allein auf Übersetzungen stützen muß, die häufig eher Verwandlungen als Interpretationen darstellen. Ja, wer überhaupt irgendeine Wissenschaft betreiben will, vermag das nur, wenn er zuvor das göttliche Geschenk dieser Sprache annehmen will. Wer sie verachtet, macht sich häßlicher Undankbarkeit schuldig; er begeht einen teuflischen Fehler.“

All diese Gedanken würden wir heute anders formulieren. Entnommen sind sie einer oratio de studiis linguae Graecae, die ein gewisser Philipp Schwartzerdt 1549 verfaßte, der seinen Namen aus Begeisterung für die griechische Sprache in gräzisierter Form zu führen pflegte: Melanchthon. Der Hinweis auf die Bedeutung der griechischen Sprache und Kultur war ihm eine Herzensangelegenheit. Melanchthon lehrte das Griechische im Sprachunterricht und stützte sich in seinen theologischen Studien auf profunde Sprachkenntnisse. Seine Hörer regte er an, das Erlernte in der Lektüre der klassischen griechischen Autoren stets zu vertiefen und sich immer wieder mit deren Gedanken auseinanderzusetzen.

Aber auch für die moderne Theologie sind Sprachkenntnisse ein tragendes Fundament, ohne das diese Wissenschaft nicht betrieben werden kann. Als Sprache der paganen Philosophie, als Sprache der griechischen Väter, vor allem aber als Sprache der Bibel ist das Altgriechische ein fester Bestandteil des theologischen Studiums.

Die Studentinnen und Studenten der Evangelischen Fakultät der Johannes Gutenberg-Universität haben die Wahl, ob sie sich auf das klassische Graecum vorbereiten und die Staatliche Ergänzungsprüfung ablegen oder ihre Griechischkenntnisse im Rahmen des „Mainzer Modells“ erwerben und in einer Universitätsprüfung nachweisen möchten. Dabei werden in der Ergänzungsprüfung Platontexte, in den Prüfungen nach dem „Mainzer Modell“ Texte des Neuen Testaments und der Kirchenväter übersetzt. Die Ausbildung der Sprachkenntnisse erfolgt im Rahmen von Semester- oder Ferienkursen, in denen zunächst basale Grundkenntnisse in griechischer Syntax und Grammatik erlernt werden. Diese Kenntnisse werden schrittweise erweitert, und die Studenten erwerben die Fähigkeit, auch kompliziertere griechische Syntagmen zu beherrschen. Im abschließenden Lektürekurs wird ein Thema über einen längeren Zeitraum behandelt. Dabei steht zwar das souveräne Übersetzen des fremdsprachlichen Textes im Vordergrund, doch wird auch auf die Interpretation der je nach Interesse der Hörer ausgewählten Texte eingegangen. Viele in den Lektürekursen behandelten Themen (z.B. die Platonische Seelenlehre) sind von der abendländischen Philosophie breit rezipiert worden; sie ermöglichen ein vertieftes Verständnis der christlichen Theologie und begegnen auch in anderen Kontexten immer wieder. Neben den Kursen erleichtern Tutorien und Extra-Sitzungen in den Semesterferien alle Phasen des Griechischlernens.

Die Qualität des Mainzer Griechischunterricht unserer Fakultät ist inzwischen deutschlandweit bekannt und Gegenstand zahlreicher Evaluationen gewesen. Besonderer Wert wird auf aktive studentische Beteiligung und auf eine einr angstfreie Auseinandersetzung mit der schon aufgrund ihrer Buchstabenformen zunächst fremd anmutenden Sprache gelegt. Die Methodik orientiert sich an antiken, im eigentlichen Sinne „akademischen“ Unterrichtsformen und hat der Dozentin zwei Lehrpreise eingebracht.

Auch wenn das Aneignen der grammatischen Kenntnisse im Vordergrund des Unterrichts steht, bieten alle Kurse auch Gelegenheit, ein vertieftes Verständnis für die griechisch-europäische Kultur zu gewinnen, in die Welt des philosophischen Denkens der Griechen einzutauchen und die Texte zu kennenzulernen, die grundlegende philosophische Diskussionen inspiriert haben und noch heute inspirieren – nicht zuletzt, weil man hier Zeuge des „Zaubers des Anfangs“ und der erstmaligen philosophischen und theologischen Auseinandersetzung mit Grundfragen menschlicher Existenz wird.

Dr. phil. Julia v. Schenck (Griechisch Dozentin)

Literatur:

  • Melanchthon, Oratio de studiis linguae Graecae, in: R. Nürnberger (Hrsg.), Melanchthons Werke. III: Humanistische Schriften, Gütersloh 1961, S. 135–148.
  • Scheible, s.v. Melanchthon, Philipp, 1497–1560, TRE 22 (1992), S. 371–410.
  • , Melanchthon. Vermittler der Reformation. Eine Biographie, München 2016.
  • Frank (Hrsg.), Philipp Melanchthon. Der Reformator zwischen Glauben und Wissen. Ein Handbuch, Berlin/Boston 2017.
  • Maier, s.v. Europa I–III 1, LThK3III (1995), Sp. 994–1000.
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Sommersemester 2019

Vorlesung

Vorlesung mit Übung

Oberseminar

Proseminar

Seminar

Seminar/Übung

  • Talmud
    Dozent:in: Univ.-Prof. Dr. Andreas Lehnardt

Seminar oder Übung

Blockveranstaltung

Kleingruppe

Übung

Übung/Seminar

Übung mit Exkursion

Kolloquium

Kurs

Lehrveranstaltung

Sprachkurs

Lektürekurs

Praktikum

Tutorium


SoSe 2019

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Wintersemester 2018/2019

Vorlesung

Vorlesung mit Übung

Ringvorlesung

Oberseminar

Proseminar

Seminar

Blockveranstaltung

Übung

Übung/Seminar

Kolloquium

Kurs

Lehrveranstaltung

Sprachkurs

Lektürekurs

Praktikum

Tutorium


WiSe 2018/19

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Zuständigkeiten Fakultät

Evangelische Theologie

Besuchsadresse: Taubertsberg III (9184) Wallstraße 7-7a 55122 Mainz, DE
Postadresse: Saarstraße 21 55122 Mainz, DE
Fakultätsdekan Fakultätsprodekan Wissenschaftliche Mitarbeiterin
Erbele-Küster, Dorothea

Gender, Diversität und Biblische Literaturen

Telefon:
+49 6131 39 23141
E-Mail:
erbele.kuester@uni-mainz.de

Sprechzeiten

n.Vereinbarung

n. Vereinbarung

Portrait Erbele-Küster, Dorothea
Personenverzeichnis-Administratoren
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Saarstr. 21
D 55122 Mainz

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Fax +49 6131 39-22919

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Sie wird gesetzlich vertreten durch den Präsidenten, Univ.-Prof. Dr. Georg Krausch.

Zuständige Aufsichtsbehörde

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Mittlere Bleiche 61
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Fakultätsprodekan

Siehe Zuständigkeiten

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Informationen für Studierende und Interessierte

Wir freuen uns über Schülerinnen und Schüler und Interessierte, die sich mit der Option, Evangelische Theologie zu studieren,  auseinandersetzen. Wir informieren sie gern über Voraussetzungen und Inhalte eines breiten und facettenreichen Studiengangs. Bitte nehmen Sie Kontakt mit Ulrike Peisker Mag. Theol. auf: ulrike.peisker@uni-mainz.de

Die beiden Landeskirchen Evangelische Kirche in Hessen und Nassau und Evangelische Kirche der Pfalz bieten in Zusammenarbeit mit unserer Fakultät „Tage der Neugier Theologie“ an: Tage der Neugier Theologie 2021- in Planung: EKHN ǀ Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Nutzen Sie gern diese Gelegenheit, einen ersten Einblick zu erlangen.

Peisker, Dr. Ulrike

Systematische Theologie und Sozialethik II
Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in

Besuchsadresse:

Taubertsberg III (9184)
Wallstraße 7-7a
55122 Mainz, DE
Taubertsberg III - 01-311

Telefon: +49 6131 39 22456

E-Mail: ulrike.peisker@uni-mainz.de

Portrait Peisker, Dr. Ulrike
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Bachelor Beifach

Ab dem WS 2009/2010 ist die Aufnahme des Studiengangs "Evangelische Theologie (Bachelor of Arts) - Beifach" möglich. Hierfür gilt die zu Studienbeginn aktuelle Prüfungsordnung.

Das Beifach „Evangelische Theologie“ eignet sich hervorragend als Ergänzung zu allen geistes-, kultur- und sozialwissenschaftlichen BA-Studiengängen. Unabhängig von einer persönlichen Glaubensüberzeugung erhalten die Studierenden des Beifachs hier einen grundlegenden Einblick in die verschiedensten Ausformungen der christlichen Religion in Geschichte und Gegenwart und somit ein Verständnis dafür, in welchem Maße das Christentum auf nahezu alle kulturellen Entwicklungen des Abendlandes Einfluss genommen hat. Der Studiengang „Evangelische Theologie“ als Beifach ist in sechs Module untergliedert, wobei in jedem Semester ein Beifach-Modul absolviert werden soll. Die Aufteilung der Module entspricht im Wesentlichen der Aufteilung der Theologie in ihre klassischen Teilbereiche: Biblische Theologie (Altes Testament und Neues Testament), Kirchengeschichte, Systematische Theologie, Praktische Theologie und Religionswissenschaft.

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Gottesdienste

Mainzer Universitätsgottesdienste

Die Universitätsgottesdienste finden am letzten Sonntag des Monats um 11.15 Uhr in der Christuskirche, Kaiserstraße 56, statt.

Sie gehören seit mehr als fünfzig Jahren zur gottesdienstlichen Kultur der Johannes Gutenberg-Universität und zum geistlichen Leben der Stadt Mainz.

Die Universitätsgottesdienste verbinden Wort und Musik in besonderer Weise: Musikalisch wird der Gottesdienst durch den Bachchor und das Bachorchester Mainz gestaltet, die eine Kantate zur Aufführung bringen, sowie durch Prof. Hans-Joachim Bartsch als Organisten. Die Predigt hält eine Professorin oder ein Professor der Evangelisch-Theologischen Fakultät, regelmäßig predigen auch Gäste. Die Gottesdienste werden vom Universitätsprediger Prof. Dr. Kristian Fechtner verantwortet, der von der evangelischen Kirche im Benehmen mit dem Präsidenten der Universität beauftragt worden ist.

Predigttexte sind auf Anfrage bei Prof. Dr. Fechtner erhältlich (sekretariatfechtner@uni-mainz.de)

 

Herzliche Einladung zu den Universitätsgottesdiensten

 

28. April 2024

J. S. Bach, BWV 108 „Es ist euch gut, dass ich hingehe“
Prof. Dr. Jochen Schmidt, Predigt
Vokalsolisten
Bachchor und Bachorchester Mainz, Leitung: Tristan Meister
Prof. Hans-Joachim Bartsch, Orgel

 

26. Mai 2024

J. S. Bach, BWV 34 „O ewiges Feuer, Ursprung der Liebe“
OKR Dr. Peter Meyer (Leiter des Zentrums Verkündigung der EKHN, Frankfurt), Predigt
Vokalsolisten
Bachchor und Bachorchester Mainz, Leitung: Fabian Enders
Prof. Hans-Joachim Bartsch, Orgel

 

30. Juni 2024

J. S. Bach, BWV 93 „Wer nur den lieben Gott lässt walten“
Universitätsprediger Prof. Dr. Kristian Fechtner, Predigt
Vokalsolisten
Bachchor und Bachorchester Mainz, Leitung: Martin Winkler
Prof. Hans-Joachim Bartsch, Orgel

 

Postanschrift

Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Evangelisch-Theologische Fakultät
55099 Mainz

Anschrift für Eil-, Einschreiben und Pakete

Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Evangelisch-Theologische Fakultät
Saarstraße 21
55122 Mainz

Besucheranschrift

Gebäude Taubertsberg III (9184)
Wallstraße 7/7a
55122 Mainz

Lageplan

Weiterführende Links

Literaturhinweise

„Genau genommen“ Unter diesem Titel sind zweiundzwanzig Predigten, die der Universitätsprediger Prof. Dr. Kristian Fechtner in den vergangenen Jahren u.a. im Mainzer Universitätsgottesdienst gehalten hat, in einem Band im Radius-Verlag erschienen (Stuttgart 2017, 164 Seiten, 16.- Euro)

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Prüfungen

Prüfungstermine und Downloads

 

Aktuelles:

Abgabe von Hausarbeiten (Stand: SoSe 2023)

Hausarbeiten werden sowohl digital als pdf-Datei per E-Mail an den Prüfer / die Prüferin und in cc. an das Studienbüro / Prüfungsamt (nennstie@uni-mainz.de) fristgerecht geschickt als auch in gedruckter Form abgegeben oder per Post geschickt. Es gilt das Datum des Poststempels. Bitte beachten Sie, dass es bei einer Freimachung durch eine mobile Briefmarke keinen Poststempel gibt. Eine fristgerechte Abgabe ist dann nicht nachvollziehbar. Eine mobile Briefmarke ist daher nicht geeignet.

Fristgerechte Abgabe von Dokumenten (z.B. Anträge auf Prüfungszulassung, Atteste, Hausarbeiten)

Wenn das Studienbüro und/oder das Dekanat nicht besetzt sind, können Sie Dokumente am Stichtag an
jedes Mitglied der Fakultät geben. Das Eingangsdatum wird auf Ihr Dokument geschrieben und per
Handzeichen bestätigt.

Anträge auf Zulassung zur Prüfung und Atteste gelten auch dann als fristgerecht eingereicht, wenn die
Unterlagen vollständig per Fax an das Studienbüro gesandt werden (06131-39-20870). Eine Übersendung als E-Mail-Anhang ist leider nicht möglich.

Versäumnis einer Prüfung wegen Krankheit

Rücktritt von einer Prüfung bzw. Verlängerung der Abgabefrist einer Arbeit wegen Krankheit

  • Einholen des Attests/Arztbesuch: Das Attest ist bei Auftreten der Erkrankung einzuholen. Füllen Sie dazu bitte das Formular Attest/Formular für den Krankheitsnachweis (rechte Spalte unter Download Studienbüro) aus und legen es Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt vor. Das Attest kann auch formlos erstellt werden, sofern es alle Angaben dieses Formulars enthält.
  • Einreichen des Attests: Das Attest ist ohne schuldhaftes Verzögern beim zuständigen Prüfungsamt/Studienbüro vorzulegen oder per Post einzureichen, d.h. spätestens bis zum dritten Werktag nach dem Prüfungstermin bzw. bei Verlängerung der Abgabefrist am dritten Werktag nach Krankheitsbeginn. Der Samstag zählt nicht als Werktag. Beim Einreichen per Post zählt das Datum des Poststempels. Ein telemedizinisches Attest ist nicht ausreichend.

Antrag auf Fristverlängerung für Hausarbeiten

Rücktritt von einer Prüfung bzw. Verlängerung der Abgabefrist einer Arbeit aus sonstigen Gründen

Die geltend gemachten Gründe müssen dem Prüfungsausschuss unverzüglich schriftlich angezeigt und glaubhaft gemacht werden. Ein formloses Schreiben ist im Studienbüro vorzulegen bzw. an das Studienbüro zu senden, und zwar ohne schuldhaftes Verzögern bei Eintreten des Grundes.

Zuhörer*innen bei mündlichen Prüfungen

Bei mündlichen Prüfungen können Studierende der Evangelisch-Theologischen Fakultät auf Antrag
als Zuhörerinnen oder Zuhörer anwesend sein, sofern sich keine der Kandidatinnen oder keiner der
Kandidaten bei der Meldung zur Prüfung dagegen ausspricht. Die oder der Vorsitzende des
Prüfungsausschusses entscheidet über solche Anträge, die drei Wochen vor der mündlichen Prüfung
beim Studienbüro / Prüfungsamt eingereicht werden müssen, nach Maßgabe der vorhandenen Plätze.
Kandidatinnen oder Kandidaten der gleichen Prüfung im selben Prüfungszeitraum sind als Zuhörerinnen
oder Zuhörer ausgeschlossen. Wenn die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfung nicht
gewährleistet ist, kann auch noch während der Prüfung der Ausschluss der Studierenden erfolgen. Die
Öffentlichkeit der Prüfung erstreckt sich nicht auf die Beratung und Bekanntgabe des
Prüfungsergebnisses.

Fristen zur Antragstellung für Zuhörer*innen: 15. August bzw. 15. Februar eines jeden Jahres für

- mündliche Prüfungen im Rahmen der Magisterprüfung

- Bibelkundeprüfung

Frist zur Antragstellung für Zuhörer*innen bei der mündlichen Prüfung Hebraicum: jeweils der letzte Tag der allgemeinen Prüfungsanmeldephase.

Bachelor- und Masterstudiengang

Prüfungen B.Ed.

Die nächsten Klausurtermine für Bibelkunde/Biblisches Hebräisch sind:

Dienstag, 30.07.2024, 10:00 - 11:00 Uhr (Wiederholungstermin für eine versäumte Klausur ist Freitag, 18.10.2024);

Freitag, 18.10.2024, 09:00 - 10:00 Uhr (Wiederholungstermin für eine versäumte Klausur ist Dienstag, 18.02.2025).

Für einen der beiden Termine melden Sie sich in der Prüfungsanmeldephase vom 17.06. – 01.07.2024 an.

Die Klausuren in den Modulen 2–7 werden geschrieben am Freitag, 02.08.2024, 14:00 Uhr. Der Wiederholungstermin für versäumte oder nicht bestandene Klausuren ist am Freitag, 18.10.2024, 09:00 Uhr.

Klausuren werden auf mitzubringende Doppelbögen geschrieben.

 

Hinweis zur mündlichen Prüfung M.Ed.

Die mündlichen Prüfungen finden statt am Freitag, 19.07.2024, und am Freitag 25.10.2024.

Die mündlichen Prüfungen können bereits abgelegt werden, wenn Sie zwei Lehrveranstaltungen aus verschiedenen Fächern eines Moduls besucht haben.

Modul LM-9:
Eine mündliche Prüfung im zeitlichen Umfang von 30 Minuten zu zwei Lehrveranstaltungen des Moduls aus verschiedenen Fächern (ST = LM-9A/LM-9D; KG = LM-9B/LM-9C; PT = LM-9E).

Die im Modul LM-9 nicht gewählte Prüfungsform, muss im Modul LM-11 gewählt werden.

Modul LM-10:
Eine mündliche Prüfung im zeitlichen Umfang von 30 Minuten zu zwei Lehrveranstaltungen aus verschiedenen Fächern (AT = LM-10A/LM-10D, NT = LM-10B/LM-10E, PT = LM-10C).

Modul LM-11:
Eine mündliche Prüfung im zeitlichen Umfang von 30 Minuten zu zwei Lehrveranstaltungen des Moduls aus verschiedenen Fächern (FD = LM-11A/LM-11B; RW/Judaistik = LM-11C/LM-11D; PT = LM-11E; KG = LM-11F).

Die Prüfungsanmeldung ist nur dann vollständig, wenn Sie zusätzlich zur Anmeldung in Jogustine innerhalb der Prüfungsanmeldephase den Meldebogen im Studienbüro abgeben. Eine verspätete Abgabe des Meldebogens kann zum Ausschluss von der Prüfung führen.

 

Bachelor Beifach

Prüfungen Bachelor Beifach

Die nächsten Klausurtermine für  Bibelkunde/Biblisches Hebräisch sind:

Dienstag, 30.07.2024, 10:00 - 11:00 Uhr (Wiederholungstermin für eine versäumte Klausur ist Freitag, 18.10.2024);

Freitag, 18.10.2024, 09:00 - 10:00 Uhr (Wiederholungstermin für eine versäumte Klausur ist Dienstag, 18.02.2025).

Für einen der beiden Termine melden Sie sich in der Prüfungsanmeldephase vom 17.06. – 01.07.2024 an.

Die Klausuren in den Modulen 2–6 werden geschrieben am Freitag, 02.08.2024, 14:00 Uhr. Der Wiederholungstermin für versäumte oder nicht bestandene Klausuren ist am Freitag, 18.10.2024, 09:00 Uhr.

Präsenz-Klausuren werden auf mitzubringende Doppelbögen geschrieben.

 

Weitere Informationen

Magister Theologiae

Anmeldung zur Zwischenprüfung (Magistervorprüfung)

Anmeldung zur Zwischenprüfung Magister Theologiae

Der nächste Klausurtermin im Rahmen der Zwischenprüfung ist am Mittwoch, 31.07.2024, 09:00 – 12:00 Uhr. Die Anmeldung zu diesem Zwischenprüfungstermin muss bis Freitag, 05.07.2024, erfolgen.

Der darauf folgende Klausurtermin ist am Freitag, 18.10.2024.  Die Anmeldung zu diesem Zwischenprüfungstermin muss bis 30.09.2024 erfolgen.

Ihren Anmeldebogen legen Sie bitte fristgerecht im Studienbüro vor.

Anmeldung zur Magisterprüfung

Die Meldefrist für die Magisterprüfung im Wintersemester 2024/25 endet am Freitag, 05.07.2024.
Ihren Antrag auf Zulassung gemäß § 26 der Ordnung für die Prüfung im Magisterstudiengang Evangelische Theologie vom 13. Dezember 2012 in der gültigen Fassung legen Sie bitte fristgerecht im Studienbüro vor.

Magisterprüfung im Wintersemester 2024/25

Termine Klausuren:

Montag, 10.02.2025: Altes Testament / Neues Testament
Mittwoch, 12.02.2025: Kirchengeschichte / Systematische Theologie
Freitag, 14.02.2025: Praktische Theologie

Die mündlichen Prüfungen finden voraussichtlich in der Woche vom 24.03.2025 statt.

Kirchliche Prüfung im modularisierten Studiengang

Kirchliche Prüfung im modularisierten Studiengang

Meldefristen und Klausurtermine im Sommersemester 2024 für Prüfungsäquivalente Leistungen, die von der EKHN nach Prüfungsordnung als Prüfungsleistungen im Rahmen der Ersten Theologischen Prüfung anerkannt werden:
Die Meldefrist für die Klausuren im Sommersemester 2024 endet am Freitag, 28.06.2024.
Bitte legen Sie das im Studienbüro erhältliche ausgefüllte Meldeformular fristgerecht vor.
Klausurtermine sind voraussichtlich:

Montag, 29.07.2024 (AT/NT), Mittwoch, 31.07.2024 (KG/ST), Freitag, 02.08.2024 (PT).

Ihre Wissenschaftliche Hausarbeit melden Sie bitte 3 Wochen vor dem geplanten Beginn mit dem im Studienbüro erhältlichen Meldeformular an.
Ein Merkblatt zu den Prüfungsäquivalenten Leistungen ist im Studienbüro erhältlich.

Philosophicum

Die mündliche Prüfung ist im Studienbüro mit dem Formular anzumelden.

Download Philosophicum

Weitere Informationen

Bibelkunde

Termin mündliche Prüfung in Bibelkunde (Biblicum)

Die nächste Bibelkundeprüfung wird stattfinden am Donnerstag, 15.02.2024. Bitte melden Sie sich innerhalb der Prüfungsanmeldephase bis spätestens Montag, 22.01.2024, 13:00 Uhr, an und geben Sie zusätzlich das Anmeldeformular im Prüfungsamt ab. Eine Abmeldung von der Prüfung ist bis 07.02.2024  möglich.

Prüfungsordnung Bibelkunde siehe Prüfungsordnung Mag. Theol. § 14.

Hebraicum

Prüfungstermin Hebraicum

Die Klausur im Rahmen des Hebraicum wird geschrieben am Montag, 22.07.2024, 09:00 – 14:00 Uhr.
Die mündliche Prüfung findet statt am Mittwoch, 24.07.2024.
Die Anmeldefrist für diese Prüfung endet am Montag, 01.07.2024, 13:00 Uhr (Prüfungsanmeldephase). Spätestens an diesem Tag legen Sie Ihre Anmeldung (siehe unten angeführter Download) ggf. mit den erforderlichen Nachweisen (die nur Studierende anderer Fakultäten vorlegen müssen) beim Prüfungsamt vor (pruefungsamt-ev.theologie@uni-mainz.de). Eine Abmeldung von der Prüfung ist bis Montag, 15.07.2024, möglich.

Weitere Informationen

Pfarramtsstudiengang (alt)

Weitere Informationen

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Pfarramtsstudiengang (alt)

Auslaufen der Zwischenprüfungsordnung im alten Pfarramtsstudium!

Zum WS 2019/20 ist es zum letzten Mal möglich, die Zwischenprüfung nach der alten Studienordnung Pfarramtsstudiengang zu absolvieren. Ab dem SS 2020 gilt ausschließlich der Magisterstudiengang. Bis dahin erbrachte Leistungen können für den modularisierten Studiengang anerkannt werden. Setzen Sie sich dazu mit dem Studienbüro/Prüfungsamt in Verbindung.

Der Studiengang wird ab WS 2015/16 nicht mehr angeboten.

Der Studiengang Magister Theologiae ersetzt den unmodularisierten Pfarramtsstudiengang ab Wintersemester 2015/16.

Für Wechsler gelten Übergangsregeln, die in der Aufhebungsordnung (siehe rechte Spalte) niedergelegt sind.

Kurzfassung aus der Ordnung für die Zwischenprüfung im Studiengang Evangelische Theologie - kirchliches Examen (12. Dezember 2003)

Prüfungsfächer:
Altes Testament, Neues Testament,
Kirchen- und Dogmengeschichte
(ein exegetisches Fach kann durch ein anderes Fach ersetzt werden)

Zulassungsvoraussetzungen:
- Besuch von Vorlesungen, die zum Erwerb von Überblickswissen führen
- verbindliche Studienberatung zu Beginn und am Ende des 1. Semesters
- verbindliche Teilnahme an der Lehrveranstaltung "Einführung in das Studium der Evangelischen Theologie"
- Hebraicum, Graecum und Latinum
- Besuch je eines Proseminars in den Fächern Altes Testament oder Neues Testament und Kirchengeschichte und Systematische Theologie und dabei Erwerb von zwei mindestens mit "ausreichend" benoteten Proseminarscheinen
- Bibelkunde (Biblicum)

Aufbau, Umfang und Art der Zwischenprüfung:
- eine schriftliche Prüfung (dreistündige Klausur mit drei Wahlthemen) in einem der Fächer Altes Testament oder Neues Testament
- zwei mündliche Prüfungen (ca. 20 Minuten) in den Prüfungsfächern, in denen keine Klausur geschrieben worden ist; eine der beiden mündlichen Prüfungen kann bereits im Anschluss an eine Lehrveranstaltung im Grundstudium durchgeführt werden

Hierbei handelt es sich um eine Kurzfassung, für vollständige Informationen vergleichen Sie bitte die betreffende Studien- bzw. Prüfungsordnung (siehe Link in der rechten Spalte).

Wichtiger Hinweis!

Laut ZPO § 9 Abs. 5, muss, wenn eine Prüfungsleistung vorgezogen wird, diese vorher beim Prüfungsausschuss angemeldet werden. Dieser bestätigt die Anmeldung und spricht die Zulassung aus.

Sollte es versäumt worden sein, die vorgezogene Prüfungsleistung anzumelden, kann diese nicht als Prüfungsleistung anerkannt werden.

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