Vorlesungsverzeichnis Sommersemester 2014

Kirchenrecht und Seelsorge (LM-11E)

Dozent:innen: Prof. Dr. Uwe Kai Jacobs
Kurzname: Kirchenrecht
Kurs-Nr.: 01.053.670
Kurstyp: Seminar

Voraussetzungen / Organisatorisches

Die Lehrveranstaltung findet statt in SB II, Raum 01-525.

Empfohlene Literatur

Uwe Kai Jacobs, Gemeindeformen und Seelsorgefelder in der evangelischen Kirche. Rechtliche Strukturen und innere Zusammenhänge, Kirche und Recht (KuR) 2012, S. 224-244; Ders., Verschwiegenheit im evangelischen Kirchenrecht, Kirche und Recht (KuR) 2004, S. 125-131; Albert Stein, Evangelisches Kirchenrecht. Ein Lernbuch, 3. Aufl., Neuwied u. a. 1992, S. 69-74, 106; Dietrich Stollberg, Art. Seelsorge, EKL, 3. Aufl., Bd. 4, Göttingen 1996, Sp. 173-188; Heinrich de Wall, Der Schutz des Seelsorgegeheimnisses und das Seelsorgegeheimnisgesetz der EKD, Zeitschrift für evangelisches Kirchenrecht (ZevKR) 2011, S. 4-26.
Die angegebenen Zeitschriften sind in der Evang. Bibliothek unter den Sign. Vg 300 bzw. Vg 301 vorhanden, das Werk von Stein in der Kath. Bibl. unter J Lf 5 a.

Inhalt

Seelsorge gehört zu den Grunddimensionen kirchlichen Handelns. Seelsorge prägt nahezu jedes kirchliche Handlungsfeld zumindest mit. Dennoch bestehen auffällige Spannungen struktureller Art. Denn Seelsorge ist grundsätzlich nicht an ein bestimmtes kirchliches Amt gebunden. Vielmehr ist Seelsorge allen Christenmenschen durch die Taufe aufgetragen. Tatsächlich geschieht Seelsorge auch durch sogenannte Laien (Ehrenamtliche), etwa in den Besuchsdiensten der Kirchengemeinden. Seelsorge ist aber zugleich Amtspflicht von „professionals“, vor allem der Pfarrerinnen und Pfarrer. Ihr (und nur ihr?) Seelsorgegeheimnis ist geschützt. Das führt zu folgenden Fragen, die Gegenstand des Seminars sind:
• Was ist der Seelsorgebegriff der evangelischen Kirche?
• Was ist das Seelsorgegeheimnis, was das Beichtgeheimnis?
• Wie strukturiert die evangelische Kirche ihre Seelsorgefelder im Kirchenrecht?
• Wer ist zur Seelsorge kirchenrechtlich befugt?
• Wie ist Seelsorge rechtlich geschützt (Kirchenrecht, staatliches Recht)?
• Inwiefern ist Seelsorge in nichtkirchlichen, öffentlichen Einrichtungen (Schule, Hochschule, Krankenhaus, Militär, Justizvollzug und andere „Anstalten“) rechtlich möglich?
• Seelsorge durch nichtkirchliche Anbieter – bestehen Abwehrrechte der Kirche?

Zusätzliche Informationen

Ziel des Seminars ist nicht nur, die (kirchen-)rechtliche Seite der Seelsorge kennen zu lernen, sondern auch, anhand des „Rechts der Seelsorge“ quasi querschnittsartig etwas Wesentliches über das evangelische Kirchenrecht zu erfahren. Worum geht es dem Kirchenrecht eigentlich? Und in welchem Verhältnis stehen kirchenrechtliche zu theologischen Fragen?
Daher ist das Seminar sowohl für fortgeschrittene Studierende geeignet, die ihre Fragestellungen oder Erfahrungen vertiefen wollen, als auch für Studierende in den ersten Semestern, die „Kirche kennen lernen“ möchten, und zwar anhand eines ekklesiologischen, praktisch-theologischen und kirchenrechtlichen Querschnittsthemas.
Das Seminar soll durch studentische Referate und durch eigene Beiträge des Dozenten gestaltet werden. Eine Exkursion zu einem Zentrum für Seelsorge (Darmstadt oder Heidelberg) kann überlegt werden. Die Referatsthemen können aus den obigen Fragen abgeleitet werden; sie sollen nach Möglichkeit am Ende der ersten Seminarsitzung vergeben werden.

Termine

Datum (Wochentag) Zeit Ort
23.04.2014 (Mittwoch) 16:00 - 18:30 01 525 Übungsraum
1331 - Verfügungsbau SB II
07.05.2014 (Mittwoch) 16:00 - 18:30 01 525 Übungsraum
1331 - Verfügungsbau SB II
21.05.2014 (Mittwoch) 16:00 - 18:30 01 525 Übungsraum
1331 - Verfügungsbau SB II
04.06.2014 (Mittwoch) 16:00 - 18:30 01 525 Übungsraum
1331 - Verfügungsbau SB II
18.06.2014 (Mittwoch) 16:00 - 18:30 01 525 Übungsraum
1331 - Verfügungsbau SB II
02.07.2014 (Mittwoch) 16:00 - 18:30 01 525 Übungsraum
1331 - Verfügungsbau SB II
16.07.2014 (Mittwoch) 16:00 - 18:30 01 525 Übungsraum
1331 - Verfügungsbau SB II