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Prüfungen

Die Kasualien im Kirchenrecht

Dozent:innen: Prof. Dr. Uwe Kai Jacobs
Kurzname: Kirchenrecht
Kurs-Nr.: 01.053.5410
Kurstyp: Vorlesung mit Übung

Empfohlene Literatur

Heinrich de Wall / Stefan Muckel, Kirchenrecht, 4. Aufl., München 2014, S. 264, 297 f., 322 ff.;
Christian Grethlein, Evangelisches Kirchenrecht, Leipzig 2015, S. 126-149;
Uwe Kai Jacobs, Kirchliche Lebensordnungen – Rechtliche Grundlagen und aktuelle Probleme, Deutsches Pfarrerblatt 119 (2019), S. 335-339;
Art. Amtshandlungen, Bestattung, Konfirmation, Lebensordnung, Taufe, Trauung, in: Hans Michael Heinig / Stefan Reisgies (Hgg.), 100 Begriffe aus dem evangelischen Kirchenrecht, Tübingen 2019.

Inhalt

Kasualien bilden einen Kern kirchlichen Handelns. In der aktuellen Situation einer „Spätzeit der Volkskirche“ oder einer „nachvolkskirchlichen Zeit“ stellen Kasualien eine wichtige, lebensbiographisch zuweilen prägende Verbindung zwischen Pfarramt, Gemeinde, Kirchenmitgliedern und Nichtmitgliedern dar, und zwar „von Fall zu Fall“. Kasualien sind zu „Angeboten“ geworden.

Das Recht der Kasualien gehört schon seit längerem zum „Rechtslabor“ der Kirchen: Wie viel Stringenz ist nötig, um die Einheit der kirchlichen Ordnung zu wahren, wie viel Formfreiheit und wie viel Entscheidungsfreiheit auf der Ebene der Gemeinden sind angemessen, um den „einladenden Charakter“ kirchlicher Lebensformen und  Angebote zu unterstreichen? Wie geht das Kirchenrecht mit dieser Situation um? Und fällt die Antwort der Landeskirchen auf diese Frage einheitlich aus? Gibt es Konflikte, etwa wenn es um Gewissensfragen geht, oder wenn es um die Weiterentwicklung der klassischen Kasualien (Taufe, Konfirmation, Trauung, Bestattung) geht, für die das Kirchenrecht gewisse Umgangsregeln aufstellt?

Diesen Aspekten will die Vorlesung nachgehen und dabei das Grundwissen zum Kasualrecht nicht nur vermitteln, sondern auch pointieren. Praktische Fallbeispiele sollen dabei helfen und in der Veranstaltung bearbeitet werden.

Zusätzliche Informationen

Diese Vorlesung vermittelt Überblickswissen für die Zwischenprüfung im Sinne von § 9 (2) der Ordnung für die Zwischenprüfung im Studiengang Evangelische Theologie (kirchliches Examen).
Diese Lehrveranstaltung ist prüfungsrelevant für die Zwischenprüfung im Studiengang Mag. Theol. gem. § 20 (4).

Digitale Lehre

Kurzbeschreibung :
PPP

Beschreibung:
PPP Lebensordnungen wird einzeln an die Mailadressen der Studierenden (students.uni-mainz.de) versendet.

Zusatzinformationen

Termine

Datum (Wochentag) Zeit Ort
30.04.2020 (Donnerstag) 10:15 - 12:45 00 312 T7
9184 - Taubertsberg III
14.05.2020 (Donnerstag) 10:15 - 12:45 00 312 T7
9184 - Taubertsberg III
28.05.2020 (Donnerstag) 10:15 - 12:45 00 312 T7
9184 - Taubertsberg III
25.06.2020 (Donnerstag) 10:15 - 12:45 00 312 T7
9184 - Taubertsberg III
09.07.2020 (Donnerstag) 10:15 - 12:45 00 312 T7
9184 - Taubertsberg III
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Pfarramtsstudiengang (alt)

Die Kasualien im Kirchenrecht

Dozent:innen: Prof. Dr. Uwe Kai Jacobs
Kurzname: Kirchenrecht
Kurs-Nr.: 01.053.5410
Kurstyp: Vorlesung mit Übung

Empfohlene Literatur

Heinrich de Wall / Stefan Muckel, Kirchenrecht, 4. Aufl., München 2014, S. 264, 297 f., 322 ff.;
Christian Grethlein, Evangelisches Kirchenrecht, Leipzig 2015, S. 126-149;
Uwe Kai Jacobs, Kirchliche Lebensordnungen – Rechtliche Grundlagen und aktuelle Probleme, Deutsches Pfarrerblatt 119 (2019), S. 335-339;
Art. Amtshandlungen, Bestattung, Konfirmation, Lebensordnung, Taufe, Trauung, in: Hans Michael Heinig / Stefan Reisgies (Hgg.), 100 Begriffe aus dem evangelischen Kirchenrecht, Tübingen 2019.

Inhalt

Kasualien bilden einen Kern kirchlichen Handelns. In der aktuellen Situation einer „Spätzeit der Volkskirche“ oder einer „nachvolkskirchlichen Zeit“ stellen Kasualien eine wichtige, lebensbiographisch zuweilen prägende Verbindung zwischen Pfarramt, Gemeinde, Kirchenmitgliedern und Nichtmitgliedern dar, und zwar „von Fall zu Fall“. Kasualien sind zu „Angeboten“ geworden.

Das Recht der Kasualien gehört schon seit längerem zum „Rechtslabor“ der Kirchen: Wie viel Stringenz ist nötig, um die Einheit der kirchlichen Ordnung zu wahren, wie viel Formfreiheit und wie viel Entscheidungsfreiheit auf der Ebene der Gemeinden sind angemessen, um den „einladenden Charakter“ kirchlicher Lebensformen und  Angebote zu unterstreichen? Wie geht das Kirchenrecht mit dieser Situation um? Und fällt die Antwort der Landeskirchen auf diese Frage einheitlich aus? Gibt es Konflikte, etwa wenn es um Gewissensfragen geht, oder wenn es um die Weiterentwicklung der klassischen Kasualien (Taufe, Konfirmation, Trauung, Bestattung) geht, für die das Kirchenrecht gewisse Umgangsregeln aufstellt?

Diesen Aspekten will die Vorlesung nachgehen und dabei das Grundwissen zum Kasualrecht nicht nur vermitteln, sondern auch pointieren. Praktische Fallbeispiele sollen dabei helfen und in der Veranstaltung bearbeitet werden.

Zusätzliche Informationen

Diese Vorlesung vermittelt Überblickswissen für die Zwischenprüfung im Sinne von § 9 (2) der Ordnung für die Zwischenprüfung im Studiengang Evangelische Theologie (kirchliches Examen).
Diese Lehrveranstaltung ist prüfungsrelevant für die Zwischenprüfung im Studiengang Mag. Theol. gem. § 20 (4).

Digitale Lehre

Kurzbeschreibung :
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Beschreibung:
PPP Lebensordnungen wird einzeln an die Mailadressen der Studierenden (students.uni-mainz.de) versendet.

Zusatzinformationen

Termine

Datum (Wochentag) Zeit Ort
30.04.2020 (Donnerstag) 10:15 - 12:45 00 312 T7
9184 - Taubertsberg III
14.05.2020 (Donnerstag) 10:15 - 12:45 00 312 T7
9184 - Taubertsberg III
28.05.2020 (Donnerstag) 10:15 - 12:45 00 312 T7
9184 - Taubertsberg III
25.06.2020 (Donnerstag) 10:15 - 12:45 00 312 T7
9184 - Taubertsberg III
09.07.2020 (Donnerstag) 10:15 - 12:45 00 312 T7
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Studienfachberatung

Die Kasualien im Kirchenrecht

Dozent:innen: Prof. Dr. Uwe Kai Jacobs
Kurzname: Kirchenrecht
Kurs-Nr.: 01.053.5410
Kurstyp: Vorlesung mit Übung

Empfohlene Literatur

Heinrich de Wall / Stefan Muckel, Kirchenrecht, 4. Aufl., München 2014, S. 264, 297 f., 322 ff.;
Christian Grethlein, Evangelisches Kirchenrecht, Leipzig 2015, S. 126-149;
Uwe Kai Jacobs, Kirchliche Lebensordnungen – Rechtliche Grundlagen und aktuelle Probleme, Deutsches Pfarrerblatt 119 (2019), S. 335-339;
Art. Amtshandlungen, Bestattung, Konfirmation, Lebensordnung, Taufe, Trauung, in: Hans Michael Heinig / Stefan Reisgies (Hgg.), 100 Begriffe aus dem evangelischen Kirchenrecht, Tübingen 2019.

Inhalt

Kasualien bilden einen Kern kirchlichen Handelns. In der aktuellen Situation einer „Spätzeit der Volkskirche“ oder einer „nachvolkskirchlichen Zeit“ stellen Kasualien eine wichtige, lebensbiographisch zuweilen prägende Verbindung zwischen Pfarramt, Gemeinde, Kirchenmitgliedern und Nichtmitgliedern dar, und zwar „von Fall zu Fall“. Kasualien sind zu „Angeboten“ geworden.

Das Recht der Kasualien gehört schon seit längerem zum „Rechtslabor“ der Kirchen: Wie viel Stringenz ist nötig, um die Einheit der kirchlichen Ordnung zu wahren, wie viel Formfreiheit und wie viel Entscheidungsfreiheit auf der Ebene der Gemeinden sind angemessen, um den „einladenden Charakter“ kirchlicher Lebensformen und  Angebote zu unterstreichen? Wie geht das Kirchenrecht mit dieser Situation um? Und fällt die Antwort der Landeskirchen auf diese Frage einheitlich aus? Gibt es Konflikte, etwa wenn es um Gewissensfragen geht, oder wenn es um die Weiterentwicklung der klassischen Kasualien (Taufe, Konfirmation, Trauung, Bestattung) geht, für die das Kirchenrecht gewisse Umgangsregeln aufstellt?

Diesen Aspekten will die Vorlesung nachgehen und dabei das Grundwissen zum Kasualrecht nicht nur vermitteln, sondern auch pointieren. Praktische Fallbeispiele sollen dabei helfen und in der Veranstaltung bearbeitet werden.

Zusätzliche Informationen

Diese Vorlesung vermittelt Überblickswissen für die Zwischenprüfung im Sinne von § 9 (2) der Ordnung für die Zwischenprüfung im Studiengang Evangelische Theologie (kirchliches Examen).
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Kurzbeschreibung :
PPP

Beschreibung:
PPP Lebensordnungen wird einzeln an die Mailadressen der Studierenden (students.uni-mainz.de) versendet.

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Termine

Datum (Wochentag) Zeit Ort
30.04.2020 (Donnerstag) 10:15 - 12:45 00 312 T7
9184 - Taubertsberg III
14.05.2020 (Donnerstag) 10:15 - 12:45 00 312 T7
9184 - Taubertsberg III
28.05.2020 (Donnerstag) 10:15 - 12:45 00 312 T7
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25.06.2020 (Donnerstag) 10:15 - 12:45 00 312 T7
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09.07.2020 (Donnerstag) 10:15 - 12:45 00 312 T7
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Diplomstudiengang (alt)

Die Kasualien im Kirchenrecht

Dozent:innen: Prof. Dr. Uwe Kai Jacobs
Kurzname: Kirchenrecht
Kurs-Nr.: 01.053.5410
Kurstyp: Vorlesung mit Übung

Empfohlene Literatur

Heinrich de Wall / Stefan Muckel, Kirchenrecht, 4. Aufl., München 2014, S. 264, 297 f., 322 ff.;
Christian Grethlein, Evangelisches Kirchenrecht, Leipzig 2015, S. 126-149;
Uwe Kai Jacobs, Kirchliche Lebensordnungen – Rechtliche Grundlagen und aktuelle Probleme, Deutsches Pfarrerblatt 119 (2019), S. 335-339;
Art. Amtshandlungen, Bestattung, Konfirmation, Lebensordnung, Taufe, Trauung, in: Hans Michael Heinig / Stefan Reisgies (Hgg.), 100 Begriffe aus dem evangelischen Kirchenrecht, Tübingen 2019.

Inhalt

Kasualien bilden einen Kern kirchlichen Handelns. In der aktuellen Situation einer „Spätzeit der Volkskirche“ oder einer „nachvolkskirchlichen Zeit“ stellen Kasualien eine wichtige, lebensbiographisch zuweilen prägende Verbindung zwischen Pfarramt, Gemeinde, Kirchenmitgliedern und Nichtmitgliedern dar, und zwar „von Fall zu Fall“. Kasualien sind zu „Angeboten“ geworden.

Das Recht der Kasualien gehört schon seit längerem zum „Rechtslabor“ der Kirchen: Wie viel Stringenz ist nötig, um die Einheit der kirchlichen Ordnung zu wahren, wie viel Formfreiheit und wie viel Entscheidungsfreiheit auf der Ebene der Gemeinden sind angemessen, um den „einladenden Charakter“ kirchlicher Lebensformen und  Angebote zu unterstreichen? Wie geht das Kirchenrecht mit dieser Situation um? Und fällt die Antwort der Landeskirchen auf diese Frage einheitlich aus? Gibt es Konflikte, etwa wenn es um Gewissensfragen geht, oder wenn es um die Weiterentwicklung der klassischen Kasualien (Taufe, Konfirmation, Trauung, Bestattung) geht, für die das Kirchenrecht gewisse Umgangsregeln aufstellt?

Diesen Aspekten will die Vorlesung nachgehen und dabei das Grundwissen zum Kasualrecht nicht nur vermitteln, sondern auch pointieren. Praktische Fallbeispiele sollen dabei helfen und in der Veranstaltung bearbeitet werden.

Zusätzliche Informationen

Diese Vorlesung vermittelt Überblickswissen für die Zwischenprüfung im Sinne von § 9 (2) der Ordnung für die Zwischenprüfung im Studiengang Evangelische Theologie (kirchliches Examen).
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Digitale Lehre

Kurzbeschreibung :
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Beschreibung:
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Termine

Datum (Wochentag) Zeit Ort
30.04.2020 (Donnerstag) 10:15 - 12:45 00 312 T7
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14.05.2020 (Donnerstag) 10:15 - 12:45 00 312 T7
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Informationen zum Sprachstudium

Die Kasualien im Kirchenrecht

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Kurstyp: Vorlesung mit Übung

Empfohlene Literatur

Heinrich de Wall / Stefan Muckel, Kirchenrecht, 4. Aufl., München 2014, S. 264, 297 f., 322 ff.;
Christian Grethlein, Evangelisches Kirchenrecht, Leipzig 2015, S. 126-149;
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Art. Amtshandlungen, Bestattung, Konfirmation, Lebensordnung, Taufe, Trauung, in: Hans Michael Heinig / Stefan Reisgies (Hgg.), 100 Begriffe aus dem evangelischen Kirchenrecht, Tübingen 2019.

Inhalt

Kasualien bilden einen Kern kirchlichen Handelns. In der aktuellen Situation einer „Spätzeit der Volkskirche“ oder einer „nachvolkskirchlichen Zeit“ stellen Kasualien eine wichtige, lebensbiographisch zuweilen prägende Verbindung zwischen Pfarramt, Gemeinde, Kirchenmitgliedern und Nichtmitgliedern dar, und zwar „von Fall zu Fall“. Kasualien sind zu „Angeboten“ geworden.

Das Recht der Kasualien gehört schon seit längerem zum „Rechtslabor“ der Kirchen: Wie viel Stringenz ist nötig, um die Einheit der kirchlichen Ordnung zu wahren, wie viel Formfreiheit und wie viel Entscheidungsfreiheit auf der Ebene der Gemeinden sind angemessen, um den „einladenden Charakter“ kirchlicher Lebensformen und  Angebote zu unterstreichen? Wie geht das Kirchenrecht mit dieser Situation um? Und fällt die Antwort der Landeskirchen auf diese Frage einheitlich aus? Gibt es Konflikte, etwa wenn es um Gewissensfragen geht, oder wenn es um die Weiterentwicklung der klassischen Kasualien (Taufe, Konfirmation, Trauung, Bestattung) geht, für die das Kirchenrecht gewisse Umgangsregeln aufstellt?

Diesen Aspekten will die Vorlesung nachgehen und dabei das Grundwissen zum Kasualrecht nicht nur vermitteln, sondern auch pointieren. Praktische Fallbeispiele sollen dabei helfen und in der Veranstaltung bearbeitet werden.

Zusätzliche Informationen

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Digitale Lehre

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Termine

Datum (Wochentag) Zeit Ort
30.04.2020 (Donnerstag) 10:15 - 12:45 00 312 T7
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14.05.2020 (Donnerstag) 10:15 - 12:45 00 312 T7
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Promotion

Die Kasualien im Kirchenrecht

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Kurzname: Kirchenrecht
Kurs-Nr.: 01.053.5410
Kurstyp: Vorlesung mit Übung

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Heinrich de Wall / Stefan Muckel, Kirchenrecht, 4. Aufl., München 2014, S. 264, 297 f., 322 ff.;
Christian Grethlein, Evangelisches Kirchenrecht, Leipzig 2015, S. 126-149;
Uwe Kai Jacobs, Kirchliche Lebensordnungen – Rechtliche Grundlagen und aktuelle Probleme, Deutsches Pfarrerblatt 119 (2019), S. 335-339;
Art. Amtshandlungen, Bestattung, Konfirmation, Lebensordnung, Taufe, Trauung, in: Hans Michael Heinig / Stefan Reisgies (Hgg.), 100 Begriffe aus dem evangelischen Kirchenrecht, Tübingen 2019.

Inhalt

Kasualien bilden einen Kern kirchlichen Handelns. In der aktuellen Situation einer „Spätzeit der Volkskirche“ oder einer „nachvolkskirchlichen Zeit“ stellen Kasualien eine wichtige, lebensbiographisch zuweilen prägende Verbindung zwischen Pfarramt, Gemeinde, Kirchenmitgliedern und Nichtmitgliedern dar, und zwar „von Fall zu Fall“. Kasualien sind zu „Angeboten“ geworden.

Das Recht der Kasualien gehört schon seit längerem zum „Rechtslabor“ der Kirchen: Wie viel Stringenz ist nötig, um die Einheit der kirchlichen Ordnung zu wahren, wie viel Formfreiheit und wie viel Entscheidungsfreiheit auf der Ebene der Gemeinden sind angemessen, um den „einladenden Charakter“ kirchlicher Lebensformen und  Angebote zu unterstreichen? Wie geht das Kirchenrecht mit dieser Situation um? Und fällt die Antwort der Landeskirchen auf diese Frage einheitlich aus? Gibt es Konflikte, etwa wenn es um Gewissensfragen geht, oder wenn es um die Weiterentwicklung der klassischen Kasualien (Taufe, Konfirmation, Trauung, Bestattung) geht, für die das Kirchenrecht gewisse Umgangsregeln aufstellt?

Diesen Aspekten will die Vorlesung nachgehen und dabei das Grundwissen zum Kasualrecht nicht nur vermitteln, sondern auch pointieren. Praktische Fallbeispiele sollen dabei helfen und in der Veranstaltung bearbeitet werden.

Zusätzliche Informationen

Diese Vorlesung vermittelt Überblickswissen für die Zwischenprüfung im Sinne von § 9 (2) der Ordnung für die Zwischenprüfung im Studiengang Evangelische Theologie (kirchliches Examen).
Diese Lehrveranstaltung ist prüfungsrelevant für die Zwischenprüfung im Studiengang Mag. Theol. gem. § 20 (4).

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Datum (Wochentag) Zeit Ort
30.04.2020 (Donnerstag) 10:15 - 12:45 00 312 T7
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14.05.2020 (Donnerstag) 10:15 - 12:45 00 312 T7
9184 - Taubertsberg III
28.05.2020 (Donnerstag) 10:15 - 12:45 00 312 T7
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25.06.2020 (Donnerstag) 10:15 - 12:45 00 312 T7
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09.07.2020 (Donnerstag) 10:15 - 12:45 00 312 T7
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Magister Theologiae

Die Kasualien im Kirchenrecht

Dozent:innen: Prof. Dr. Uwe Kai Jacobs
Kurzname: Kirchenrecht
Kurs-Nr.: 01.053.5410
Kurstyp: Vorlesung mit Übung

Empfohlene Literatur

Heinrich de Wall / Stefan Muckel, Kirchenrecht, 4. Aufl., München 2014, S. 264, 297 f., 322 ff.;
Christian Grethlein, Evangelisches Kirchenrecht, Leipzig 2015, S. 126-149;
Uwe Kai Jacobs, Kirchliche Lebensordnungen – Rechtliche Grundlagen und aktuelle Probleme, Deutsches Pfarrerblatt 119 (2019), S. 335-339;
Art. Amtshandlungen, Bestattung, Konfirmation, Lebensordnung, Taufe, Trauung, in: Hans Michael Heinig / Stefan Reisgies (Hgg.), 100 Begriffe aus dem evangelischen Kirchenrecht, Tübingen 2019.

Inhalt

Kasualien bilden einen Kern kirchlichen Handelns. In der aktuellen Situation einer „Spätzeit der Volkskirche“ oder einer „nachvolkskirchlichen Zeit“ stellen Kasualien eine wichtige, lebensbiographisch zuweilen prägende Verbindung zwischen Pfarramt, Gemeinde, Kirchenmitgliedern und Nichtmitgliedern dar, und zwar „von Fall zu Fall“. Kasualien sind zu „Angeboten“ geworden.

Das Recht der Kasualien gehört schon seit längerem zum „Rechtslabor“ der Kirchen: Wie viel Stringenz ist nötig, um die Einheit der kirchlichen Ordnung zu wahren, wie viel Formfreiheit und wie viel Entscheidungsfreiheit auf der Ebene der Gemeinden sind angemessen, um den „einladenden Charakter“ kirchlicher Lebensformen und  Angebote zu unterstreichen? Wie geht das Kirchenrecht mit dieser Situation um? Und fällt die Antwort der Landeskirchen auf diese Frage einheitlich aus? Gibt es Konflikte, etwa wenn es um Gewissensfragen geht, oder wenn es um die Weiterentwicklung der klassischen Kasualien (Taufe, Konfirmation, Trauung, Bestattung) geht, für die das Kirchenrecht gewisse Umgangsregeln aufstellt?

Diesen Aspekten will die Vorlesung nachgehen und dabei das Grundwissen zum Kasualrecht nicht nur vermitteln, sondern auch pointieren. Praktische Fallbeispiele sollen dabei helfen und in der Veranstaltung bearbeitet werden.

Zusätzliche Informationen

Diese Vorlesung vermittelt Überblickswissen für die Zwischenprüfung im Sinne von § 9 (2) der Ordnung für die Zwischenprüfung im Studiengang Evangelische Theologie (kirchliches Examen).
Diese Lehrveranstaltung ist prüfungsrelevant für die Zwischenprüfung im Studiengang Mag. Theol. gem. § 20 (4).

Digitale Lehre

Kurzbeschreibung :
PPP

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PPP Lebensordnungen wird einzeln an die Mailadressen der Studierenden (students.uni-mainz.de) versendet.

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Termine

Datum (Wochentag) Zeit Ort
30.04.2020 (Donnerstag) 10:15 - 12:45 00 312 T7
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14.05.2020 (Donnerstag) 10:15 - 12:45 00 312 T7
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28.05.2020 (Donnerstag) 10:15 - 12:45 00 312 T7
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25.06.2020 (Donnerstag) 10:15 - 12:45 00 312 T7
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09.07.2020 (Donnerstag) 10:15 - 12:45 00 312 T7
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BAföG

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Empfohlene Literatur

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Christian Grethlein, Evangelisches Kirchenrecht, Leipzig 2015, S. 126-149;
Uwe Kai Jacobs, Kirchliche Lebensordnungen – Rechtliche Grundlagen und aktuelle Probleme, Deutsches Pfarrerblatt 119 (2019), S. 335-339;
Art. Amtshandlungen, Bestattung, Konfirmation, Lebensordnung, Taufe, Trauung, in: Hans Michael Heinig / Stefan Reisgies (Hgg.), 100 Begriffe aus dem evangelischen Kirchenrecht, Tübingen 2019.

Inhalt

Kasualien bilden einen Kern kirchlichen Handelns. In der aktuellen Situation einer „Spätzeit der Volkskirche“ oder einer „nachvolkskirchlichen Zeit“ stellen Kasualien eine wichtige, lebensbiographisch zuweilen prägende Verbindung zwischen Pfarramt, Gemeinde, Kirchenmitgliedern und Nichtmitgliedern dar, und zwar „von Fall zu Fall“. Kasualien sind zu „Angeboten“ geworden.

Das Recht der Kasualien gehört schon seit längerem zum „Rechtslabor“ der Kirchen: Wie viel Stringenz ist nötig, um die Einheit der kirchlichen Ordnung zu wahren, wie viel Formfreiheit und wie viel Entscheidungsfreiheit auf der Ebene der Gemeinden sind angemessen, um den „einladenden Charakter“ kirchlicher Lebensformen und  Angebote zu unterstreichen? Wie geht das Kirchenrecht mit dieser Situation um? Und fällt die Antwort der Landeskirchen auf diese Frage einheitlich aus? Gibt es Konflikte, etwa wenn es um Gewissensfragen geht, oder wenn es um die Weiterentwicklung der klassischen Kasualien (Taufe, Konfirmation, Trauung, Bestattung) geht, für die das Kirchenrecht gewisse Umgangsregeln aufstellt?

Diesen Aspekten will die Vorlesung nachgehen und dabei das Grundwissen zum Kasualrecht nicht nur vermitteln, sondern auch pointieren. Praktische Fallbeispiele sollen dabei helfen und in der Veranstaltung bearbeitet werden.

Zusätzliche Informationen

Diese Vorlesung vermittelt Überblickswissen für die Zwischenprüfung im Sinne von § 9 (2) der Ordnung für die Zwischenprüfung im Studiengang Evangelische Theologie (kirchliches Examen).
Diese Lehrveranstaltung ist prüfungsrelevant für die Zwischenprüfung im Studiengang Mag. Theol. gem. § 20 (4).

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PPP Lebensordnungen wird einzeln an die Mailadressen der Studierenden (students.uni-mainz.de) versendet.

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Datum (Wochentag) Zeit Ort
30.04.2020 (Donnerstag) 10:15 - 12:45 00 312 T7
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14.05.2020 (Donnerstag) 10:15 - 12:45 00 312 T7
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28.05.2020 (Donnerstag) 10:15 - 12:45 00 312 T7
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25.06.2020 (Donnerstag) 10:15 - 12:45 00 312 T7
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09.07.2020 (Donnerstag) 10:15 - 12:45 00 312 T7
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Gleichstellungsbeauftragte

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Kurs-Nr.: 01.053.5410
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Heinrich de Wall / Stefan Muckel, Kirchenrecht, 4. Aufl., München 2014, S. 264, 297 f., 322 ff.;
Christian Grethlein, Evangelisches Kirchenrecht, Leipzig 2015, S. 126-149;
Uwe Kai Jacobs, Kirchliche Lebensordnungen – Rechtliche Grundlagen und aktuelle Probleme, Deutsches Pfarrerblatt 119 (2019), S. 335-339;
Art. Amtshandlungen, Bestattung, Konfirmation, Lebensordnung, Taufe, Trauung, in: Hans Michael Heinig / Stefan Reisgies (Hgg.), 100 Begriffe aus dem evangelischen Kirchenrecht, Tübingen 2019.

Inhalt

Kasualien bilden einen Kern kirchlichen Handelns. In der aktuellen Situation einer „Spätzeit der Volkskirche“ oder einer „nachvolkskirchlichen Zeit“ stellen Kasualien eine wichtige, lebensbiographisch zuweilen prägende Verbindung zwischen Pfarramt, Gemeinde, Kirchenmitgliedern und Nichtmitgliedern dar, und zwar „von Fall zu Fall“. Kasualien sind zu „Angeboten“ geworden.

Das Recht der Kasualien gehört schon seit längerem zum „Rechtslabor“ der Kirchen: Wie viel Stringenz ist nötig, um die Einheit der kirchlichen Ordnung zu wahren, wie viel Formfreiheit und wie viel Entscheidungsfreiheit auf der Ebene der Gemeinden sind angemessen, um den „einladenden Charakter“ kirchlicher Lebensformen und  Angebote zu unterstreichen? Wie geht das Kirchenrecht mit dieser Situation um? Und fällt die Antwort der Landeskirchen auf diese Frage einheitlich aus? Gibt es Konflikte, etwa wenn es um Gewissensfragen geht, oder wenn es um die Weiterentwicklung der klassischen Kasualien (Taufe, Konfirmation, Trauung, Bestattung) geht, für die das Kirchenrecht gewisse Umgangsregeln aufstellt?

Diesen Aspekten will die Vorlesung nachgehen und dabei das Grundwissen zum Kasualrecht nicht nur vermitteln, sondern auch pointieren. Praktische Fallbeispiele sollen dabei helfen und in der Veranstaltung bearbeitet werden.

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Diese Lehrveranstaltung ist prüfungsrelevant für die Zwischenprüfung im Studiengang Mag. Theol. gem. § 20 (4).

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Beschreibung:
PPP Lebensordnungen wird einzeln an die Mailadressen der Studierenden (students.uni-mainz.de) versendet.

Zusatzinformationen

Termine

Datum (Wochentag) Zeit Ort
30.04.2020 (Donnerstag) 10:15 - 12:45 00 312 T7
9184 - Taubertsberg III
14.05.2020 (Donnerstag) 10:15 - 12:45 00 312 T7
9184 - Taubertsberg III
28.05.2020 (Donnerstag) 10:15 - 12:45 00 312 T7
9184 - Taubertsberg III
25.06.2020 (Donnerstag) 10:15 - 12:45 00 312 T7
9184 - Taubertsberg III
09.07.2020 (Donnerstag) 10:15 - 12:45 00 312 T7
9184 - Taubertsberg III
Veröffentlicht am

Erasmus- und Auslandsstudium

Die Kasualien im Kirchenrecht

Dozent:innen: Prof. Dr. Uwe Kai Jacobs
Kurzname: Kirchenrecht
Kurs-Nr.: 01.053.5410
Kurstyp: Vorlesung mit Übung

Empfohlene Literatur

Heinrich de Wall / Stefan Muckel, Kirchenrecht, 4. Aufl., München 2014, S. 264, 297 f., 322 ff.;
Christian Grethlein, Evangelisches Kirchenrecht, Leipzig 2015, S. 126-149;
Uwe Kai Jacobs, Kirchliche Lebensordnungen – Rechtliche Grundlagen und aktuelle Probleme, Deutsches Pfarrerblatt 119 (2019), S. 335-339;
Art. Amtshandlungen, Bestattung, Konfirmation, Lebensordnung, Taufe, Trauung, in: Hans Michael Heinig / Stefan Reisgies (Hgg.), 100 Begriffe aus dem evangelischen Kirchenrecht, Tübingen 2019.

Inhalt

Kasualien bilden einen Kern kirchlichen Handelns. In der aktuellen Situation einer „Spätzeit der Volkskirche“ oder einer „nachvolkskirchlichen Zeit“ stellen Kasualien eine wichtige, lebensbiographisch zuweilen prägende Verbindung zwischen Pfarramt, Gemeinde, Kirchenmitgliedern und Nichtmitgliedern dar, und zwar „von Fall zu Fall“. Kasualien sind zu „Angeboten“ geworden.

Das Recht der Kasualien gehört schon seit längerem zum „Rechtslabor“ der Kirchen: Wie viel Stringenz ist nötig, um die Einheit der kirchlichen Ordnung zu wahren, wie viel Formfreiheit und wie viel Entscheidungsfreiheit auf der Ebene der Gemeinden sind angemessen, um den „einladenden Charakter“ kirchlicher Lebensformen und  Angebote zu unterstreichen? Wie geht das Kirchenrecht mit dieser Situation um? Und fällt die Antwort der Landeskirchen auf diese Frage einheitlich aus? Gibt es Konflikte, etwa wenn es um Gewissensfragen geht, oder wenn es um die Weiterentwicklung der klassischen Kasualien (Taufe, Konfirmation, Trauung, Bestattung) geht, für die das Kirchenrecht gewisse Umgangsregeln aufstellt?

Diesen Aspekten will die Vorlesung nachgehen und dabei das Grundwissen zum Kasualrecht nicht nur vermitteln, sondern auch pointieren. Praktische Fallbeispiele sollen dabei helfen und in der Veranstaltung bearbeitet werden.

Zusätzliche Informationen

Diese Vorlesung vermittelt Überblickswissen für die Zwischenprüfung im Sinne von § 9 (2) der Ordnung für die Zwischenprüfung im Studiengang Evangelische Theologie (kirchliches Examen).
Diese Lehrveranstaltung ist prüfungsrelevant für die Zwischenprüfung im Studiengang Mag. Theol. gem. § 20 (4).

Digitale Lehre

Kurzbeschreibung :
PPP

Beschreibung:
PPP Lebensordnungen wird einzeln an die Mailadressen der Studierenden (students.uni-mainz.de) versendet.

Zusatzinformationen

Termine

Datum (Wochentag) Zeit Ort
30.04.2020 (Donnerstag) 10:15 - 12:45 00 312 T7
9184 - Taubertsberg III
14.05.2020 (Donnerstag) 10:15 - 12:45 00 312 T7
9184 - Taubertsberg III
28.05.2020 (Donnerstag) 10:15 - 12:45 00 312 T7
9184 - Taubertsberg III
25.06.2020 (Donnerstag) 10:15 - 12:45 00 312 T7
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09.07.2020 (Donnerstag) 10:15 - 12:45 00 312 T7
9184 - Taubertsberg III
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