Vorlesungsverzeichnis Sommersemester 2015 (Jogustine)

Die kirchlichen Lebensordnungen (Taufe, Abendmahl, Konfirmation, Trauung, Bestattung): Ordnungen des Gemeindelebens, der Seelsorge, des Kirchenrechts? (LM-11E)

Dozent:innen: Prof. Dr. Uwe Kai Jacobs
Kurzname: Kirchenrecht
Kurs-Nr.: 01.053.670
Kurstyp: Seminar

Empfohlene Literatur

Christian Nottmeier, Lebensordnungen und Leitlinien kirchlichen Lebens. Sinn und Grenzen einer spezifisch kirchlichen Regelungsform, PTh (Praktische Theologie) 2008, S. 187-197; Joachim Ochel, Sind Fragen der Lebensordnung heute noch rechtlich zu regeln? Oder: Wie zeitgemäß kann die Ordnung des kirchlichen Lebens sein?, KuR (Kirche und Recht) 2011, S. 254-263; Albert Stein, Evangelisches Kirchenrecht. Ein Lernbuch, 3. Aufl., Neuwied u. a. 1992, S. 34, 46-68; Christoph Thiele, Die „Lebensordnungs-Muster“ der Arnoldshainer Konferenz. Kirchenrechtliche Einordnung, ZevKR (Zeitschrift für evang. Kirchenrecht) 43 (1998), S. 511-520.

Inhalt

Lebensordnungen sind eine evangelische Spezialität, nämlich eine Textgattung eigener Art, die von ihrer Aussage und Zielrichtung zwischen geistlichem Leitfaden, seelsorglicher Empfehlung und kirchenrechtlicher Regelung – jeweils auf landeskirchlicher Ebene - steht. Dadurch lassen die kirchlichen Lebensordnungen viel vom Selbst- und Rechtsverständnis der evangelischen Kirche transparent werden.

In einem engeren Sinne verstehen sich die Lebensordnungen als „Ordnung“ der Kasualien, auch Amtshandlungen genannt, und beziehen sich auf die „casus“ Taufe, Konfirmation, Abendmahl, kirchliche Trauung und kirchliche Bestattung. Wie der Terminus „Lebensordnung“ bereits andeutet, kann der Blick über die gottesdienstorientierten Kasualien hinaus viele Facetten des geistlichen Lebens in den Kirchengemeinden erfassen: Seelsorge und Beichte, die Wiederaufnahme in die Kirche, Christen in der öffentlichen Verantwortung und anderes mehr. Von der Möglichkeit dieser eher grundsätzlichen Blickrichtung machen die landeskirchlichen Ordnungen in unterschiedlicher Intensität Gebrauch.

Aus dieser Themenstellung ergeben sich zahlreiche Fragen, die im Verlauf des Seminars - anhand der Lebensordnungen verschiedener Landeskirchen oder kirchlicher Verbünde - vertieft und beantwortet werden sollen:

- Was ist der Sinn der Lebensordnungen? Wie sind sie aufgebaut? Wie verstehen sie sich? Wie sind sie historisch entstanden?
- Wie verbindlich sind die Lebensordnungen? Wie kommen die aktuellen Texte zustande und wer erlässt sie? Sind Entscheidungen der Kirchengemeinden im Bereich der Kasualien justiziabel?
- Wie ist in den Lebensordnungen das Verhältnis von Seelsorge und Kirchenrecht, von Einzelfall und Grundsatz gestaltet?
- Überzeugen die Lebensordnungen nach Inhalt und Struktur? Wird ihr Sinn, ihr Ziel nachvollziehbar eingelöst? Bringen sie, wie postuliert wird, „den Reichtum und die Kraft christlicher Lebensformen zur Geltung“?
- Warum sind manche Lebensordnungen anders als andere? Wie weit reicht der Konsens in der evangelischen Christenheit?

Aufgrund dieser breit angelegten Thematik eignet sich das Seminar sowohl für Studierende im ersten Semester, die einen Querschnitt von Kirche kennen lernen wollen, als auch für Studierende höherer Semester, die ihre Kenntnisse vertiefen und etwas über evangelisches Kirchenrecht erfahren möchten. Aufgrund des hohen Praxisbezugs kann das Seminar auch für alle interessant sein, die vor der Aufnahme in das Vikariat stehen.

Termine

Datum (Wochentag) Zeit Ort
22.04.2015 (Mittwoch) 09:45 - 12:00 01 545
1111 - Hauptgebäude
06.05.2015 (Mittwoch) 09:45 - 12:00 01 545
1111 - Hauptgebäude
20.05.2015 (Mittwoch) 09:45 - 12:00 01 545
1111 - Hauptgebäude
03.06.2015 (Mittwoch) 09:45 - 12:00 01 545
1111 - Hauptgebäude
17.06.2015 (Mittwoch) 09:45 - 12:00 01 545
1111 - Hauptgebäude
01.07.2015 (Mittwoch) 09:45 - 12:00 01 545
1111 - Hauptgebäude
15.07.2015 (Mittwoch) 09:45 - 12:00 01 545
1111 - Hauptgebäude