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Hier finden Sie wichtige Informationen zu Prüfungen, und wichtige Dokumente bei Problemen.

In dem Skript „Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten“ erhalten Sie Einblicke in Grundlagen, Methoden und Tipps für erfolgreiches wissenschaftliches Arbeiten:

Hausarbeiten werden ab WiSe 25/26 nur noch per Upload in Seafile abgegeben. Den Link zum Upload erhalten alle für eine Hausarbeit angemeldeten Studierenden. Der Upload ist jeweils bis zum Semesterende möglich (31.03. bzw. 30.09.). Im Falle einer Fristverlängerung, die eine Abgabe im Folgesemester zur Folge hat, schicken Sie Ihre Hausarbeit bitte an pruefungsamt-ev.theologie@uni-mainz.de.

Die Datei, die Sie hochladen benennen Sie bitte nach folgendem Schema:

Name_erster Vorname_Nachname Prüfer/Prüferin

z.B.

Goethe_Johann_Mustermann

Wenn das Studienbüro und/oder das Dekanat nicht besetzt sind, können Sie Dokumente am Stichtag an jedes Mitglied der Fakultät geben. Das Eingangsdatum wird auf Ihr Dokument geschrieben und per Handzeichen bestätigt.

Anträge auf Zulassung zur Prüfung und Atteste gelten auch dann als fristgerecht eingereicht, wenn die Unterlagen vollständig per Fax an das Studienbüro gesandt werden. Eine Übersendung als E-Mail-Anhang ist leider nicht möglich.

Hausarbeiten gelten nur dann als fristgerecht eingereicht, wenn sie in Papierform vorgelegt oder per Post übersandt werden. Eine elektronische Übermittlung einer Hausarbeit zur Fristwahrung ist nicht möglich.

Rücktritt von einer Prüfung bzw. Verlängerung der Abgabefrist einer Arbeit aus sonstigen Gründen

Die geltend gemachten Gründe müssen dem Prüfungsausschuss unverzüglich schriftlich angezeigt und glaubhaft gemacht werden. Ein formloses Schreiben ist im Studienbüro vorzulegen bzw. an das Studienbüro zu senden, und zwar ohne schuldhaftes Verzögern bei Eintreten des Grundes.

Bei mündlichen Prüfungen können Studierende der Evangelisch-Theologischen Fakultät auf Antrag als Zuhörerinnen oder Zuhörer anwesend sein, sofern sich keine der Kandidatinnen oder keiner der Kandidaten bei der Meldung zur Prüfung dagegen ausspricht. Die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses entscheidet über solche Anträge, die drei Wochen vor der mündlichen Prüfung beim Studienbüro / Prüfungsamt eingereicht werden müssen, nach Maßgabe der vorhandenen Plätze. Kandidatinnen oder Kandidaten der gleichen Prüfung im selben Prüfungszeitraum sind als Zuhörerinnen oder Zuhörer ausgeschlossen. Wenn die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfung nicht gewährleistet ist, kann auch noch während der Prüfung der Ausschluss der Studierenden erfolgen. Die Öffentlichkeit der Prüfung erstreckt sich nicht auf die Beratung und Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses.

Fristen zur Antragstellung für Zuhörer*innen: 15. August bzw. 15. Februar eines jeden Jahres für

  •  mündliche Prüfungen im Rahmen der Magisterprüfung
  • Bibelkundeprüfung

Frist zur Antragstellung für Zuhörer*innen bei der mündlichen Prüfung Hebraicum: jeweils der letzte Tag der allgemeinen Prüfungsanmeldephase.

Hier finden Sie Informationen zu den verschiedenen Prüfungsformen im Lehramt Evangelische Religionslehre. Beachten Sie jeweils auch die oben stehenden Informationen und Hinweise zu Prüfungen und Prüfungsformen!


Hier finden Sie Informationen zu den verschiedenen Prüfungsformen im Bachelor Beifach Evangelische Religionslehre. Beachten Sie jeweils auch die oben stehenden Informationen und Hinweise zu Prüfungen und Prüfungsformen!

Hier folgen Informationen zu Prüfungsformen und -Leistungen im Studiengang Magister Theologiae. Beachten Sie jeweils auch die oben stehenden Informationen und Hinweise zu Prüfungen und Prüfungsformen!

Im gesamten Studienverlauf muss in jedem der fünf Fächer Altes Testament (AT), Neues Testament (NT), Kirchengeschichte (KG), Systematische Theologie (ST) und Religionswissenschaft/Interkulturelle Theologie – Judaistik (RW/IKT-JD) mindestens eine Pro- oder Hauptseminararbeit geschrieben werden. Im Fach Praktische Theologie (PT) sind im Lauf des Studiums zwei Hausarbeiten zu schreiben. Im Fach Religionswissenschaft/Interkulturelle Theologie – Judaistik ist eine mündliche Prüfung abzulegen. Einzelheiten zu den Modulen regelt das Modulhandbuch.

Neben der mündlichen Bibelkundeprüfung (Biblicum) werden zwei Proseminararbeiten in verschiedenen Modulen geschrieben, davon eine in einem exegetischen Fach, eine weitere in einem nicht-exegetischen Fach. Die exegetische Proseminararbeit muss dabei innerhalb einer Frist von sechs Wochen geschrieben werden. Auch muss eine religionspädagogische Seminararbeit im Kontext des Basismoduls Praktische Theologie geschrieben werden. Außerdem sind im Rahmen des Grundstudiums die Sprachen (Latinum, Graecum, Hebraicum) nachzuweisen.

Eine Klausur im AT oder NT ist im Rahmen der Zwischenprüfung am Ende des Grundstudiums zu schreiben. Zwei mündlichen Prüfungen für die Zwischenprüfung sind in Fächern abzulegen, in denen keine Klausur geschrieben wurde. Eine dieser Prüfungen wird vorgezogen, die andere erfolgt am Ende des Grundstudiums.

Im Hauptstudium sind 3 Seminararbeiten zu schreiben (zur Auswahl stehen AT, NT, KG, ST; RW/Judaistik; in den Fächern, in denen keine Seminararbeit geschrieben wird, ist eine Proseminararbeit im Grundstudium geschrieben worden). Voraussetzung für eine Anmeldung in JOGU-StINe ist die Anmeldung zum Modul „Seminararbeiten aus Aufbaumodulkontext“. Eine Prüfungsanmeldung in JOGU-StINe gilt für das Semester, in dem die Anmeldung getätigt wird. Damit verbunden ist der späteste Abgabetermin (Semesterende Sommersemester: 30.09.; Wintersemester 31.03.). Soll die Seminararbeit über das jeweilige Semesterende hinaus geschrieben werden, ist eine Anmeldung in JOGU-StINe nicht möglich. In dem Fall melden Sie Ihre Seminararbeit im Studienbüro an.
Des Weiteren ist eine Predigtarbeit zu schreiben. Sie ist anzumelden in JOGU-StINe unter „Seminararbeit Predigen II“ jeweils im Sommersemester, wenn sie bis 30.09. abgegeben wird. Soll sie später abgegeben werden, ist die Arbeit im Studienbüro anzumelden.

Prüfung als Nachweis der Beschäftigung mit einer lebenden nicht christlichen Religion: Eine mündliche Prüfung  von 20 Minuten Dauer wird im Rahmen des gewählten religionswissenschaftlichen / interkulturellen / judaistischen Seminars im Interdisziplinären Aufbaumoduls abgelegt.

Philosophicum: Die mündliche Prüfung ist im Studienbüro mit dem zugehörigen Formular anzumelden (s.u.).

Informationen zur Magisterprüfung haben wir Ihnen unten zusammengestellt.

Die nächste Bibelkundeprüfung wird stattfinden am Freitag, 13.02.2026.

Bitte melden Sie sich innerhalb der Prüfungsanmeldephase bis spätestens Montag, 26.01.2026, 13:00 Uhr, an und geben Sie zusätzlich das Anmeldeformular im Prüfungsamt ab.

Prüfungsordnung Bibelkunde siehe Prüfungsordnung Mag. Theol. § 14.

Die Klausur im Rahmen des Hebraicum wird geschrieben

am Samstag, 14.02.2026 , 09:00 – 14:00 Uhr.
Die mündliche Prüfung findet statt am Mittwoch, 18.02.2026.
Die Anmeldefrist für diese Prüfung endet am Montag, 26.01.2026, 13:00 Uhr (Prüfungsanmeldephase). Spätestens an diesem Tag legen Sie Ihre Anmeldung (siehe angeführter Download) ggf. mit den erforderlichen Nachweisen (die nur Studierende anderer Fakultäten vorlegen müssen) beim Prüfungsamt vor (pruefungsamt-ev.theologie@uni-mainz.de).

Die mündliche Prüfung ist im Studienbüro mit dem Formular anzumelden.

Meldefristen und Klausurtermine im Wintersemester 2025/26 für Prüfungsäquivalente Leistungen, die von der EKHN nach Prüfungsordnung als Prüfungsleistungen im Rahmen der Ersten Theologischen Prüfung anerkannt werden:
Anmeldung für die Klausuren im Wintersemester 2025/26 bis Donnerstag, 08.01.2026.
Bitte legen Sie das ausgefüllte Meldeformular fristgerecht vor.

Klausurtermine sind:

Freitag, 13.02.2026 (AT/NT), Mittwoch, 18.02.2026 (KG/ST), Freitag, 20.02.2026 (PT).

Ihre Wissenschaftliche Hausarbeit melden Sie bitte 3 Wochen vor dem geplanten Beginn im Studienbüro an.

Die mündliche Prüfungen finden regelmäßig statt. Prüfer ist Prof. Dr. Michael Waltisberg (Universität Heidelberg).

Im Rahmen des neuen JGU Mastermodells „MAST3R mit Profil“ bietet die Evangelisch-Theologische Fakultät folgende Ergänzungsfächer für Profil 2 an: 

  • „Religion, Kultur und Ethik in der Gegenwart“
  • „Geschichte und Literatur des Christentums“

  Diese Ergänzungsfächer mit je 30 LP können zum Masterfach gewählt werden.

Informationen folgen