Bitte beachten Sie die fristgerechte Abgabe von Dokumenten (z.B. Anträge auf Prüfungszulassung, Atteste, Hausarbeiten)
Wenn das Studienbüro und/oder das Dekanat nicht besetzt sind, können Sie Dokumente am Stichtag an jedes Mitglied der Fakultät geben. Das Eingangsdatum wird auf Ihr Dokument geschrieben und per Handzeichen bestätigt.
Anträge auf Zulassung zur Prüfung und Atteste gelten auch dann als fristgerecht eingereicht, wenn die Unterlagen vollständig per Fax an das Studienbüro gesandt werden. Eine Übersendung als E-Mail-Anhang ist leider nicht möglich.
Hausarbeiten gelten nur dann als fristgerecht eingereicht, wenn sie in Papierform vorgelegt oder per Post übersandt werden. Eine elektronische Übermittlung einer Hausarbeit zur Fristwahrung ist nicht möglich.
Die Evangelisch-Theologische Fakultät der Johannes Gutenberg-Universität Mainz bietet hervorragende Studienbedingungen, einschließlich einer gut ausgestatteten Bibliothek und enger Zusammenarbeit mit Nachbarwissenschaften und der katholischen Fakultät. Mit dem Studium legen Studierende die theoretischen Grundlagen für das Pfarramt und das Lehramt. Das abgeschlossene Studium ist Voraussetzung für den Zugang zur praktischen Ausbildungsphase, dem Vikariat bzw. Referendariat. Die Universität unterstützt gezielt Studienanfänger und Examenskandidaten und bietet eine Forschungsumgebung, die international anerkannte Qualifikationsarbeiten ermöglicht, einschließlich Promotionen und Habilitationen.
Hier gelangst du zu weiteren Informationen der einzelnen Studiengänge:
Für folgende Studiengänge benötigen Sie folgende Sprachnachweise, welche Sie auch im Laufe Ihres Studiums erwerben können:
Für das Studium der Evangelischen Theologie sind das Kennenlernen unterschiedlicher Theologischer Fakultäten bzw. Fachbereiche sowie Erfahrungen im Ausland gewinnbringend. Theologie ist immer auch durch Lehrpersönlichkeiten und Kontexte über die Landesgrenze hinaus geprägt. Damit ein Wechsel möglichst einfach realisierbar ist, bemühen wir uns, Studienleistungen, die außerhalb von Mainz erworben wurden, weitreichend anzuerkennen, sofern sie mit unseren Prüfungsordnungen vereinbar sind.
Damit dies möglichst reibungslos vollzogen werden kann, bitten wir folgende allgemeine Bestimmungen zu beachten:
Hier haben wir Ihnen einige Hinweise zu häufig gestellten Fragen zu Prüfungen und Veranstaltungen zusammengestellt. Diese Informationen betreffen vor allem Studierende der Studiengänge Bachelor/Master of Education und Bachelor of Arts.
Die Prüfungsmanagerin berät Studierende und Lehrende in Prüfungsfragen. Sie verwaltet die Prüfungsanmeldungen und Prüfungsdaten in CampusNet/ Jogustine und meldet Studierende zu Prüfungen an. Sie nimmt Anträge an den Prüfungsausschuss auf Fristverlängerung und schriftliche Begründungen (Atteste etc.) im Falle von Prüfungsversäumnissen entgegen. Die Lehrveranstaltungsmanagerin organisiert die Lehrveranstaltungen im System CampusNet/ Jogustine, d.h. sie pflegt die Lehrveranstaltungsdaten ins System ein, kontrolliert das Anmeldeverfahren und verwaltet die Teilnehmerlisten.
Der Studiengangbeauftragte leitet das Prüfungsamt für den B.Ed. und M.Ed., ist Vorsitzender des Prüfungsausschusses der Fakultät und verantwortlich für die Qualitätssicherung und Weiterentwicklung der modularisierten Studiengänge.
- Anmeldungen zu Lehrveranstaltungen
- Lehrveranstaltungsmanagement
- Raummanagement
- Studienfachberatung (Ev. Theologie/Erasmus-Outgoings)
- Anerkennungen von Studienleistungen für Orts- und Fachwechsler
- Leistungsübersichten/Transcript of Records für alle Studierende
- Anmeldungen zu Prüfungen
- Abgabe von Hausarbeiten
- Anträge auf Fristverlängerung
- Vorlage eines Attests im Krankheitsfall
- Einsichtnahme in Prüfungsakten
- Nachteilsausgleich