Herzlich willkommen auf der Seite der Gleichstellungsbeauftragten der Evangelisch-Theologischen Fakultät der Johannes Gutenberg-Universität Mainz!
Als Gleichstellungsbeauftragte der Evangelisch-Theologischen Fakultät haben wir die Aufgabe, die Gleichstellung aller Mitglieder der Fakultät (w/m/d) zu fördern und Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts entgegenzuwirken.
Wir sind damit Ansprechpersonen bei Gleichstellungs- und Genderfragen sowie bei Diskriminierung und (sexueller) Belästigung. Unsere Aufgabenbereiche liegen aber auch in der Beratung zu gleichstellungsbezogenen Fragen wissenschaftlicher Karriere, finanzieller Fördermöglichkeiten, Kinderbetreuung sowie zu Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten und Mentoring-Angeboten.
Wir werden vom Fachbereichsrat für die Dauer von drei Jahren bestellt. Gemäß Hochschulgesetz haben wir als Gleichstellungsbeauftragte und stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte das Recht, an allen sozialen, organisatorischen und personellen Maßnahmen mitzuwirken, die die Gleichstellung von Frauen und Männern, die Vereinbarkeit von Studium oder Beruf und Familie oder den Schutz von Mitgliedern und Angehörigen der Fakultät vor (sexuellen) Belästigungen am Arbeitsplatz oder Studienplatz betreffen (§ 4 Abs. 8 HochSchG). Wir sind an der gendergerechten Gestaltung von Berufungsverfahren beteiligt (§ 50 Abs. 2 HochSchG) und bei mündlichen Prüfungen auf Antrag Studierender teilnahmeberechtigt (§ 26 Abs. 3 Nr. 5 HochSchG).
Bei Fragen nehmen Sie bitte gerne mit uns Kontakt auf!
Gemäß § 4 Abs. 7 HochSchG sind wir in allen Angelegenheiten, die ihrer Bedeutung oder ihrem Inhalt nach einer vertraulichen Behandlung bedürfen, zur Verschwiegenheit und zum Datenschutz verpflichtet.
Neben der Gleichstellungsbeauftragten der Fakultät bzw. der Fachbereiche gibt es die übergeordnete Stabstelle Gleichstellung und Diversität der Universität, die ebenso Anlauf- und Ansprechstelle in Frauenförder-, Gleichstellungs- und Diversitätsfragen ist. Weitere Informationen finden Sie hier.
Fördermöglichkeiten
Wir machen gerne auf die Möglichkeit der Förderung von Tagungsreisen, Projekten etc. im Rahmen der Gleichstellung aufmerksam. Laut Förderplan kann pro Antrag bis max. 300 € ausgeschüttet werden. Schicken Sie Ihren Antrag für das Vorhaben im Wintersemester bis 15. November und im Sommersemester bis 15. April mit einem kurzem CV, kurzen Ausführungen zum Vorhaben, dem Tagungsprogramm, dem Hinweis auf eigenen Vortrag, einer Begründung, Einordnung in Forschungsvorhaben etc. an uns (ev.gleichstellung@uni-mainz.de).
Für die Förderung von Tagungsbesuchen sollten auch bei der Förderlinie 1 der JGU und beim DAAD und ähnlichen Fördereinrichtungen Anträge gestellt werden.
Gerne können Sie sich mit Ihren Fragen vorab an die Gleichstellungsbeauftragen Dorothea Erbele-Küster (Anna Bortz ist derzeit in Elternzeit) wenden: ev.gleichstellung@uni-mainz.de
Wir machen außerdem noch aufmerksam auf das Christine de Pizan Mentoring-Programm für Nachwuchswissenschaftlerinnen an der JGU: