Sommersemester 2023

Evangelisches Kirchenrecht zwischen Tradition und Innovation

Dozent:innen: Prof. Dr. Uwe Kai Jacobs
Kurzname: Ev. Kirchenrecht
Kurs-Nr.: 01.053.4500
Kurstyp: Vorlesung mit Übung

Voraussetzungen / Organisatorisches

Auftaktveranstaltung: Do, 20.04.2023, 16 - 17 Uhr, T7.
Vereinbarung von Blockzeiten mit den Studierenden.

Inhalt

Ein Grundsatz evangelischer Kirche ist die Wandelbarkeit ihrer organisatorischen Form – semper reformanda. Dennoch ist die Art und Weise, wie sich die evangelische Kirche organisiert – in Gemeinden, Bezirke, Landeskirchen, die EKD – nicht völlig beliebig. Dem Priestertum aller Gläubigen entspricht eine sozietäre Struktur der Kirche, also der Aspekt der Gemeinschaft. Er funktioniert dann, wenn mündige Christinnen und Christen die Struktur durch ihr Teilnahmeverhalten mit Leben füllen. Das betrifft den Gottesdienst, vor allem den Kasualgottesdienst, genauso wie den Kirchengemeinderat und die Synode.
Mündiges und selbstbestimmtes Teilnahmeverhalten der Kirchenmitglieder entspricht zwar dem Selbstverständnis der Kirche als einer Mitmachkirche, stößt aber auf innere Grenzen: Darf für das Amt des Kirchengemeinderats nur kandidieren, wer nicht nur getauft, sondern auch konfirmiert ist? Darf die Kirche (noch immer) erwarten, dass Presbyter und Pfarrer den Gemeindemitgliedern ein Vorbild im christlichen Leben sind?
Wie geht das Kirchenrecht mit diesen Fragen um, die durch den gesellschaftlichen Wandel noch forciert gestellt werden? Legitimiert es traditionelle Erwartungen und Rollenzuschreibungen? Und lässt das Kirchenrecht die Strukturen der Kirche – Kirchengemeinde als Selbstverwaltungskörperschaft - unverändert oder dient es dem Wandel der Kirche; wenn ja – in welche Richtung? Hier leuchten Aspekte des „Kirchenbildes“ auf.
Diese Fragen sollen anhand von konkreten Beispielen erörtert, vertieft und beantwortet werden. Im Fokus wird das Recht von Pfarramt und Kirchengemeinde stehen. Was wird an Tradition bleiben, was wird oder muss sich ändern? Wie viel an Veränderung fordern die Kirchenmitglieder ein, etwa bei ihren Vorstellungen und Wünschen zur Gestaltung eines Taufgottesdienstes oder der kirchlichen Trauung? Wo beschreibt das Kirchenrecht Grenzen, und leuchten diese Grenzen ein?

Digitale Lehre

Kurzbeschreibung :
Online-Literatur

Beschreibung:
Uwe Kai Jacobs, Kirchenrecht und Staatskirchenrecht - Was ist damit gemeint? In: MaTheoZ 2017, S. 52 ff.

Zusatzinformationen

Termine

Datum (Wochentag) Zeit Ort
20.04.2023 (Donnerstag) 16:00 - 17:00 00 312 T7
9184 - Taubertsberg III