Während der Frühaufklärung begannen sowohl Pietisten als auch Juristen unter dem Einfluss der Naturrechtsdebatte die Beichtpraxis der lutherischen Kirchen in Deutschland nachhaltig zu kritisieren. Ein wichtiges Element dieser Kritik stellte die Frage dar, ob ein Prediger berechtigt war, unwürdige Gemeindeglieder vom heiligen Abendmahl auszuschließen, indem er sie bei der Beichte nicht von ihren Sünden lossprach. Anhand der verschiedenen Positionen von Theologen wie Philipp Jakob Spener und Gottfried Arnold und Juristen wie Christian Thomasius, Nikolaus Hieronymus Gundling sowie Johann Georg Pertsch zu dieser Frage zeigt der Vortrag, wie Kontroversen um die Handhabung der Kirchenzucht einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung der Frühaufklärung leisteten.